Tale · 29.09.2005 Entschließung zur Medienanstalt Nord

Wenn wir heute beschließen, den Weg für eine Medienanstalt Nord zu ebnen, dann wirft Schleswig-Holstein mit seiner Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) ein erhebliches Kompetenzgewicht in die Waagschale für die Fusion der Landesmedienanstalten.

Noch im Sommer diesen Jahres konnten wir der ULR zu ihrem 20 jährigen Bestehen gratulieren, was für viele von uns zum Anlass genommen wurde, sich noch mal mit der geleisteten Arbeit der ULR auseinander zu setzen. Und hierbei lässt sich feststellen, dass die ULR für Schleswig-Holstein eine Menge vorzuweisen hat. Angefangen 1986 mit der bundesweit ersten Lizenzvergabe für einen privaten Hörfunksender, der offenen Kanäle bis hin zur erfolgreichen Einführung des DVB-T im letzen Jahr und der aktuellen Einführung von Handy-TV. Und damit wären wir bereits beim Thema. Denn die beiden letzt genannten Punkte wurden in Kooperation der beiden Landesmedienanstalten durchgeführt.

Wie wir alle wissen, hat sich die Medienwelt mit ihren dazu gehörenden Techniken in den letzten Jahren rasant weiter entwickelt. Daher gilt es, die entsprechenden Landesmedienanstalten für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, damit sie entsprechend reagieren können. Mit der erfolgreichen Einführung von Handy-TV und DVB-T haben beide Medienanstalten bereits bewiesen, dass sie erfolgreich zusammen arbeiten können. Und mit dem vorliegenden Antrag, spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins und Hamburgs im Bereich der Medienpolitik aus. Dies findet auch die Unterstützung des SSW.

Doch ich möchte ganz deutlich sagen, dass dieser Zusammenschluss nur unter der Bedingung durchgeführt werden darf, dass beide Anstalten wirklich gleichberechtigt sind. Es ist für uns von erheblicher Bedeutung, dass sich die ULR und die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) als gleichrangige Partner sehen und die Verhandlungsgespräche auf gleicher Augenhöhe stattfinden. Nur so ist es möglich, dass die unterschiedlichen Belange Schleswig-Holsteins und Hamburgs entsprechend berücksichtigt werden können.

Wir wissen, dass es unterschiedliche Strukturen bei den Medienanstalten gibt - beispielsweise bei den Zulassungsverfahren für Sender. Aber auch sonst gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze, wie die Medienanstalten bisher agiert haben. Schleswig-Holstein hat als Flächenland durchaus andere Interessen als Hamburg. So sind beispielsweise die offenen Kanäle in Schleswig-Holstein regionale Besonderheiten, für die man sich bei den Verhandlungen einsetzen muss.

Aber Schleswig-Holstein hat ein Alleinstellungsmerkmal, dem bei einem möglichen Zusammenschluss auch medienpolitisch Rechnung getragen werden muss. So ist unser Änderungsantrag zu verstehen. Der SSW fordert, dass auch die kulturellen Belange der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe bei einer Zusammenlegung der Landesmedienanstalten entsprechend berücksichtigt werden.
Nur, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg ihre jeweiligen Interessen gleichberechtigt vertreten sehen, wird es gelingen, einen zukunftsfähigen Zusammenschluss hinzubekommen. Daher ist es wichtig, dass im Zuge einer möglichen Zusammenlegung die Stärken gebündelt werden, um die Medienanstalt Nord schlagkräftig zu machen, damit sie sich auf dem Markt behaupten kann. Nur dann wird es möglich sein, mit einer gestärkten gemeinsamen Medienanstalt sich der bundesweiten Konkurrenz in Berlin, München oder Köln zu stellen.

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