Tale · 23.03.2011 Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Schleswig-Holstein

Anders als in anderen Bundesländern sieht das Nichtraucherschutzgesetz hier in Schleswig-Holstein keine Berichtspflicht der Landesregierung vor. Aus diesem Grund hält es auch der SSW für dringend erforderlich, die Erfahrungen mit der Umsetzung auf diesem Weg zu evaluieren. Aussagekräftige Erfahrungen liegen mittlerweile vor, denn seit dem Inkrafttreten sind nun fast 3 Jahre vergangen. Wir haben jedenfalls die Erwartung, dass die Landesregierung - nicht nur heute sondern auch in Zukunft - eine Bewertung der Erfahrungen mit diesem Gesetz vornimmt. Dies muss bei einem so wichtigen Thema allein schon deshalb von Interesse sein, weil eventuelle Fehlentwicklungen erkannt und abgestellt werden müssen. Auch die Tatsache, dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel für eine Evaluation dieses Gesetzes eingestellt wurden, ändert daran aus unserer Sicht wenig.

Aus der vorliegenden Antwort auf die große Anfrage der SPD geht hervor, dass die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens überwiegend positiv sind. Die Belastung der Nichtraucher durch Passivrauch hat nachweislich abgenommen. Diese Entwicklung hält selbstverständlich auch der SSW für sehr erfreulich. Die erstmalige gesetzliche Regelung zum Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung ist ohne Zweifel ein spürbarer gesundheitspolitischer Fortschritt. Dies erkennen wir auch vor dem Hintergrund an, dass das Gesetz durchaus Ausnahmen vorsieht und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht mit der größtmöglichen Konsequenz verfolgt.

Gerade weil mit der Änderung des Gesetzes Mitte 2009 der Weg für eine Reihe von Ausnahmen bereitet wurde, muss die Einhaltung des Nichtraucherschutzes auch zukünftig effektiv überwacht werden. Denn wir alle wissen, dass zum Beispiel Gastwirte, die aufgrund einer geringen Kontrolldichte keine Angst davor haben, zur Rechenschaft gezogen zu werden, weitermachen wie vor der Einführung des Gesetzes. Wir haben jedenfalls schon früh darauf hingewiesen, dass allein der Verweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchverbotes und die freiwillige Selbstkontrolle nicht ausreicht. Wir halten Kontrollen in diesem Bereich auch weiterhin für absolut notwendig. Und dies gilt trotz der Tatsache, dass diese aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen aufwändig sind und insbesondere der Schutz von Unter-18-jährigen bisher nicht immer konsequent umgesetzt werden kann.

Die Landesregierung betont in ihrer Antwort, dass das geltende Nichtraucherschutzgesetz nur wenige Ausnahmen zulässt und in „Übereinstimmung mit entsprechenden Gesetzen in nahezu allen anderen Bundesländern“ steht. Dementsprechend sind auch keine Änderungen geplant. Doch trotz der positiven Erfahrungen muss uns allen klar sein, dass ein wirklich konsequenter Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern bundesweit einheitlich geregelt werden muss. Nur auf diesem Weg wäre für Nichtraucher und Raucher endlich eindeutig klar, woran sie wirklich sind und wie sie sich zu verhalten haben. So könnten zum Beispiel auch über arbeitsrechtliche Änderungen Fortschritte für die nichtrauchenden Beschäftigten im Gaststättengewerbe erreichet werden.
Eins bleibt dabei natürlich völlig unbestritten: Ein so umfassender Schritt kann nicht von heute auf morgen durchgesetzt werden. Er muss sorgfältig erarbeitet werden und hierbei sollten entsprechende Übergangsfristen gelten. Wichtig ist nur, dass wir uns nicht einfach mit dem jetzigen Stand zufrieden geben und die Hände in den Schoß legen. Auch wenn wir dem Ziel eines umfassenden Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens ein gutes Stück näher gekommen sind, bleibt beispielweise im Präventionsbereich noch sehr viel zu tun.

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