Tale · 09.05.2003 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Betrachten wir den vorliegenden Schlussbericht zum 1. parlamentarischen Untersuchungsausschuss, so stellt sich weniger die Frage nach den konkreten Verfehlungen der Landesregierung als eher die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Einsetzung des Ausschusses.

Konkrete Verfehlungen, die ein bewusstes und schuldhaftes Verstoßen gegen Gesetze beinhalten, konnten nicht festgestellt werden. Festgestellt werden konnte, welche Ministerien und Abteilungen innerhalb der Landesregierung professionell und angemessen mit dem vorliegenden Fall umgegangen sind und welche möglicherweise in ihrem Handeln noch Defizite hatten. Hier muss man allerdings vorwegschicken, dass viele erst gelernt haben, was ein Bestra-Vermerk ist und was man damit tun darf und was nicht, als die Arbeit des Ausschusses begann. Somit kann man dem Ganzen zumindest eine pädagogische Komponente abgewinnen. Auf jeden Fall wussten weder die meisten der handelnden Personen noch die breite Öffentlichkeit was genau ein Bestra-Vermerk ist und wie sich der einzelne im konkreten Fall zu verhalten hatte. Diese Tatsache müssen wir allen Überlegungen zu den entsprechenden Handlungen zugrunde legen.

Kommen wir nun aber zu den konkreten Ergebnissen der Untersuchungen. Da ist zum einen die Übergabe des Bestra-Vermerkes zu einem Zeitpunkt, als zumindest öffentlich noch nicht klar war, dass konkret eine Durchsuchung auf einer definierten Untersuchungsgrundlage durchgeführt wurde. Man kannte Zeitungsberichte mit entsprechenden Verdächtigungen – mehr aber bisher nicht. Dass Herr Mantik den Bestra-Vermerk in dieser Situation erhielt, war sicherlich problematisch – wenn sich auch nachträglich herausstellte, dass dies die Ermittlungen nicht beeinträchtigt hatte. Aber da der BestraVermerk die Grundlage der Ermittlungen, also die Beschuldigungstatbestände, enthielt, hätte es sein können, dass Herr Mantik von einem ihm unbekannten Ermittlungsstand der Behörden hätte erfahren können.

Sie sehen schon, dass ich hier so viel mit dem Konjunktiv arbeite, dass das Ganze sehr unverständ-lich wird. Lesen Sie es also bitte nach und glauben Sie mir, dass wir versucht haben, jede denkbar theoretische Möglichkeit in Betracht zu ziehen. So etwas führt dann manchmal auch zu ausufernden Konjunktiven.

Der zweite Komplex ist der der Weiterleitung des Bestra-Vermerkes zwischen den einzelnen Ministerien und der Staatskanzlei. Wir können feststellen, dass die Weiterleitung eines solchen Vermerkes von Justizministerium zur Ministerpräsidentin in einem solchen Fall im Rahmen der gesamtpolitischen Verantwortung unproblematisch ist. Die Weiterleitung an Ministerien und Regierungsstellen ist aber ansonsten problematisch in Hinblick auf die Gewaltenteilung zwischen Justiz und Re-gierung. Schließlich sind Bestra-Vermerke innerdienstliche Vermerke zur Strafverfolgung. Um in diesem Konflikt eine tragbare Lösung zu finden, haben wir vorgeschlagen, die Weiterleitung von Bestra-Vermerken aus dem innerdienstlichen Bereich nur noch nach vorheriger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft vorzunehmen. Nur so ist eine wirksame Kontrolle gewährleistet. Dies muss auch im Interesse der Landesregierung sein, um möglichen zukünftigen Vorwürfen gleich entgegentreten zu können.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, hängt eng mit der damals verbreiteten Unkenntnis über Wesen und Inhalt eines Bestra-Vermerkes zusammen. Man machte mehrere Kopien, ließ den Vermerk auf einem Schreibtisch offen liegen und betraute die verschiedensten Personen mit der Kopie oder Weiterleitung des Vermerkes. Das heißt, viele Menschen hatten den Vermerk in den Händen und manchmal ging man aus Unkenntnis zu sorglos mit ihm um. Die Schlussfolgerung muss sein, dass in Zukunft die Behandlung von Bestra-Vermerken innerhalb der Landesregierung genau geregelt sein muss. Aber diese Erkenntnis hat man ja auch schon sehr lange und dafür brauchte man von Seiten der Landesregierung auch nicht den Schlussbericht abwarten.

Alle drei Probleme, die sich herauskristallisiert haben, sind Themenkreise, die nicht unbedingt aufgrund vom intensiver Aufklärungsarbeit zutage gefördert wurden. Vielmehr sind dies Aspekte, die schon sehr früh – teilweise schon in den ersten Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses – eine Rolle gespielt haben. Ich bin der Ansicht, dass die gesamten angestellten Untersuchungen nicht unbedingt durch einen Untersuchungsausschuss hätten geklärt werden müssen, sondern diese auch durch den Innen- und Rechtsausschuss hätten durchgeführt werden können. Diese Vermutung hatten wir auch schon am Anfang des Prozesses, weshalb wir uns seinerzeit auch bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses der Stimme enthalten haben. Nun kann man natürlich sagen, dass man dies alles aber nicht gewusst hat und man daher den Untersuchungsausschuss erst einmal eingesetzt hat. Gleichwohl hätte man aber auch erst im Innen- und Rechtsausschuss weiterarbeiten können und dann immer noch später bei neuen Erkenntnissen einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Wahrscheinlich befürchtete man aber gerade, dass keine neuen Erkenntnisse zutage treten würden – was ja auch der Fall war.

Ich weiß selbstverständlich auch, dass ein Untersuchungsausschuss ein Kampfinstrument der Opposition ist. Das ist auch in Ordnung so. Trotzdem glaube ich, dass man mit diesem Mittel sorgsam umgehen muss. Die Arbeit von Untersuchungsausschüssen kostet nicht nur eine Unmenge Geld, sondern findet auch immer in der Öffentlichkeit statt. Und gegenüber der Öffentlichkeit war die Luft bei diesem Untersuchungsausschuss schnell raus.

Letztendlich lässt sich aus rückwärtiger Betrachtung feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Landesregierung vorsätzlich unrechtmäßig gehandelt hat, um den ehemaligen Staatssekretär Mantik zu schützen oder ihm Informationen zukommen zu lassen. Und diesen Freispruch erster Klasse hätten die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP einfacher, schneller und preiswerter haben können.

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