Tale · 26.01.2022 Mehr Flexibilität für die Kommunen, die es sich leisten können

„Für uns als SSW steht fest, wenn die Möglichkeit, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen nicht mehrheitsfähig ist, dann müssten die Kosten zu mindestens auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden.“

Lars Harms zu TOP 8 - Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 19/3527)

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalabgabengesetzes sieht eine Reihe von wesentlichen Änderungen vor, die vielen, die auf kommunaler Ebene tätig sind, sehr vertraut sind. Nicht wenig davon wurde und wird kontrovers debattiert. Doch insgesamt ist es meiner Meinung nach, ein wirklich gewinnbringender Entwurf, der Kommunen und den Menschen vor Ort viel Gutes bringt. Zum einen wäre da die Erweiterung der Regelung in Bezug auf die Gebührenermäßigung. In diesem Zusammenhang geht es beispielsweise um Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder ähnliches. Künftig soll es den Kommunen ermöglicht werden, die Abgaben wie zum Beispiel für Marktstände oder Außenterrassen, ermäßigen zu können. Wir als SSW begrüßen, dass hier mehr Raum für Flexibilität gegeben wird und der Kommune mehr Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 
Ein anderes Thema, dass landauf, landab diskutiert wird, sind die Straßenausbaubeiträge. Ein Thema, das vielen nicht nur den Schlaf raubt, sondern auch ihr Erspartes. Sowohl für die Anlieger als auch für die Kommunen bleibt unterm Strich oftmals eine nicht zufriedenstellende Situation zurück. Das soll sich nun ändern. Der Gesetzentwurf beinhaltet dabei die Möglichkeit, den Kommunen eine Eigenbeteiligung einzuräumen. Für uns als SSW steht fest, wenn die Möglichkeit, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen nicht mehrheitsfähig ist, dann müssten die Kosten zu mindestens auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden. Der Entwurf des Innenministeriums trägt hierzu bei. Möglicherweise ist dies doch noch ein erster Schritt, in Richtung Beitragsfreiheit für alle Anwohnerinnen und Anwohner. Wir werden dieses Ziel jedenfalls nicht aus den Augen verlieren. 
Eine ganz andere wesentliche Fragestellung für uns als Land zwischen den Meeren, ist die Kurabgabe. Wir alle kennen sie, denn früher oder später, landen wohl alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mal am Meer und manchmal muss man dafür eben auch etwas zahlen. Auch wenn ich weiß, wie viel Aufwand in einem schönen Strandabschnitt stecken kann, so ist es für mich immer noch unverständlich, dass der Zugang zur Natur, von einem Entgelt abhängig gemacht wird. Umso mehr genieße ich die Freiheit an Dänemarks Westküste oder eben bei unseren Nachbarn in den Niederlanden, mich ganz ungezwungen am Wasser aufhalten zu können. Das sollte auch bei uns im Land möglich sein. Darum dreht sich unter anderem auch heute die Vereinfachung der Kurabgabe. Dabei soll es um die Anerkennung der Kurabgaben von Nachbarorten gehen und um mehr Ausnahmen bei der Zahlungsverpflichtung, wie etwa bei Tagesgästen, die nur einmal an den Strand wollen. Auch wenn dies immer noch sehr weit weg ist, von einer Beitragsfreiheit, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung. 
Bei einer anderen Änderung, wie es im Gesetz vorgesehen ist, sind wir uns als SSW nicht ganz sicher, ob dies auch die richtige Richtung ist. Dabei geht es um die Möglichkeit zur Übertragung von weiteren Kosten auf die Nutzer, wenn öffentliche Anlagen vorzeitig abgeschrieben werden müssen, weil sie früher als erwartet abgängig sind. Natürlich geht es hier um Kostenplanungen, die einen größeren Zeitraum einnehmen, was eben auch risikoreicher ist, als immer nur kurzfristig zu planen und zu kalkulieren. Jetzt aber eine Möglichkeit zu schaffen, denkbare Eventualitäten nachträglich auf den Verbraucher und die Verbraucherin abzuwälzen halten wir für keine besonders gute Idee. Zudem die Nebenkosten derzeit in die Höhe schnellen und für viele, eben jene Kosten zur Herausforderung werden. Dieser Vorschlag stimmt uns als SSW derzeit sehr nachdenklich. 
Trotzdem können wir feststellen, dass der vorgelegte Entwurf, grundsätzlich eine Besserstellung für einen großen Teil der Bevölkerung im Land hervorbringen kann und das in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen. Näheres sollten wir dann noch einmal im Ausschuss beraten. 

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