Speech · 26.05.2011 EU-Flüchtlingspolitik

Asyl ist ein Menschenrecht. Das gilt nicht nur für Politische Verfolgte. Auch Menschen, die in ihrer Heimat vor dem Hungertod fliehen, müssen in Europa ankommen dürfen. Wir brauchen eine europäische Strategie zur geregelten Zuwanderung. Wir haben zurzeit aber eine militärisch gefärbte Diskussion um Grenzsicherung. Das muss sich ändern. Unsere Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel.
Demokratie leben, heißt Demokratie ermöglichen. Hier und bei den Nachbarn Europas.

Angesichts der komplexen Herausforderungen der Demokratiebestrebungen in Nordafrika und vielen arabischen Ländern muss Schleswig-Holstein seinen Beitrag leisten. Schleswig-Holstein ist ebenso wie andere verpflichtet, die Demokratiebewegungen zu unterstützen. Per Landtagsabstimmung dies zu erledigen, ist zu einfach. Schleswig-Holstein ist ein Bundesland und hat als Teil der Bundesrepublik Mitverantwortung zu tragen, soweit es um die Verstrickung des europaweiten Systems in der Asylpolitik geht. Noch vor ein paar Monaten hat die Landesregierung beispielsweise Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Dabei wussten wir bereits seit letztem Jahr, was uns heute per Twitter und Internetfilmen und -fotos täglich bestätigt wird: wie nämlich das Assad-Regime mit Kritikern umgeht. Sie werden verhaftet und misshandelt; Demonstranten werden erschossen.
Ein Abschiebestopp ist deshalb überfällig.
Der Grad bei der Kooperation mit undemokratischen Regimen ist schmal. Schleswig-Holstein kooperiert mit vielen Ländern und eben auch mit einer Reihe von Staaten, die ihre Bürgerinnen und Bürgern keine oder kaum Rechte einräumen. Ein Beispiel wäre China. Wirtschaftliche Zusammenarbeit kann eine Brücke werden, auf der neben wirtschaftliche Waren auch demokratische Werte Einzug halten können. Das ist allerdings kein Automatismus. Auch Schleswig- Holstein drückt Augen zu, wenn es um wirtschaftliche Vorteile geht.
Eine Resolution im Landtag wird die Situationen in den Ländern vor Ort nicht verändern. Die Menschen im Jemen, in Syrien oder im Iran demonstrieren und kämpfen gegen ihre korrupten Regime. Sie wollen in Frieden und Freiheit leben. Tatsächlich kamen aber Europa die autoritären Unrechtsregime in seiner Nachbarschaft in der Vergangenheit sehr gelegen. Schließlich verhinderte das Militär dieser Staaten, unter anderem in Tunesien, mit vorgehaltener Waffe die Massen-Ausreise seiner Bürgerinnen und Bürger. Die europäische Agentur FRONTEX suchte Kontakt mit den so genannten Partnerstaaten, unter ihnen Tunesien und Marokko. Gemeinsam hat Europa bis vor sehr kurzer Zeit die Festung „Europa“ verteidigt. FRONTEX hat jedoch nur für den Schutz der europäischen Außengrenzen zu sorgen, um illegale Einwanderung nach Europa zu verhindern. Es ist nicht Teil der Mission, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Seerecht und die Genfer Flüchtlingskonvention zu verstoßen. Die EU-Flüchtlingspolitik ist eine der Schwachstellen europäischer Außenpolitik. Die FRONTEX-Mission klammert Menschenrechtsbelange bislang völlig aus.
Hier muss grundsätzlich umgedacht werden und der SSW unterstützt deshalb den Antrag von B90/Die Grünen.

Der Non- Refoulement Grundsatz muss eingehalten werden, d.h. das Verbot, Personen zwangsweise in einen Staat zu befördern, in welchem sie in flüchtlingsrechtlich relevanter Weise verfolgt oder Folter, unmenschlicher Behandlung oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt würden.

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