Tale · 06.03.2019 Extremisten entwaffnen

Lars Harms zu TOP 30 - Extremisten entwaffnen (Drs. 19/1316)

„Extremisten mit Waffen sind tickende Zeitbomben und gehören entwaffnet.“

(Nr. 066-2019) Dass Extremisten Waffen haben, lässt sich nicht immer hundertprozentig vermeiden. Manch einer wird sich auch illegal Waffen besorgt haben. Uns geht es heute aber um die extremistischen Personen, die derzeit legal über Waffen verfügen. Dass das möglich ist, ist ein Problem an sich. Über wen reden wir hier? Wir reden nicht im Regelfall über Terroristen oder kriminelle Banden, die sich möglicherweise ihre Waffen auch illegal besorgen. Wir reden über Menschen, die in unserer Nachbarschaft leben und die über ein geschlossenes extremistisches Weltbild verfügen, das sich gegen unser Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet. Alleine schon die Tatsache, dass diese Menschen in der Kombination mit Waffenbesitz dieses Weltbild haben, birgt eine dauerhafte latente Gefahr für Leib und Leben der Mitmenschen. Man weiß nicht genau, wann diese Leute austicken, aber man weiß, dass dieses geschehen kann.
Bisher informieren sich die Waffenbehörden über das Bundeszentralregister, das staatsanwaltliche Verfahrensregister und durch Erkenntnisse der örtlichen Polizeidienststellen, ob ein zukünftiger Waffenbesitzer zuverlässig ist oder nicht. Dabei geht schon der eine oder andere Extremist ins Netz, wenn ihm die Unzuverlässigkeit anhand von konkreten Anhaltspunkten nachgewiesen werden kann. Im Bundesrat gibt es derzeit zum dritten Mal eine gleichlautende Initiative, die diese Auskunftsverpflichtung auch auf die Verfassungsschutzbehörden ausweiten will. 2012 und 2014 war diese Initiative gescheitert, weil die Wahlperiode des Bundestages vor Ablauf der Beratungen auslief. Wir hoffen dieses Mal darauf, dass es endlich klappt.
Und trotzdem würde auch dann ein Problem bestehen bleiben. 
Derzeit reicht es nämlich nicht aus, als Extremist bei den Behörden klassifiziert und registriert zu sein. Es müssen weitere konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, um die waffenrechtliche Erlaubnis versagen zu können, nämlich Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Hier geht es also um konkrete Handlungen. Also selbst, wenn auch die Verfassungsschutzbehörden jemanden aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien als Extremist einstufen, ist es nicht sicher, dass dieser Person dann auch die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden kann. Es bedarf also einer weiteren Veränderung des Waffenrechtes, dass genau dieses ermöglicht wird. Und genau hier setzen wir an.
Besonders im rechten Spektrum gibt es eine hohe Affinität zum Besitz von Waffen. Sicherlich mag es auch Waffenbesitzer aus anderen Extremismusbereichen geben, aber bei den Rechten ist das Problem wesentlich ausgeprägter. In Schleswig-Holstein gibt es immerhin 20 Reichsbürger und 27 Rechtsextremisten, die immer noch über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Diese Leute gehören entwaffnet. Und wenn man sich die bundesweiten Zahlen ansieht, dann merkt man erst wie groß das Problem wirklich ist. Man geht davon aus, dass noch 1.500 Reichsbürger und 750 Rechtsextremisten bundesweit legal Waffen besitzen. 
Das sind tickende Zeitbomben!
Und genau diese Zeitbomben müssen entschärft werden. Deshalb wollen wir, dass in Zukunft allein die Tatsache, dass man als Extremist bei den Behörden gespeichert ist, ausreichend ist, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen. Die Abspeicherung als Extremist ist nur möglich, wenn verfassungsfeindliche Handlungen und Verhaltensweisen nachgewiesen werden können. Wenn dies aber festgestellt worden ist, dann bedarf nach unserer Auffassung es keiner weiteren Feststellungen. Dann ist klar, dass von der jeweiligen Person Gefahr ausgeht und dann muss der Staat handeln. 
Deshalb: Extremisten mit Waffen sind tickende Zeitbomben und gehören entwaffnet. Und genau dafür wollen wir den Behörden das Handwerkszeug geben.

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