Speech · 19.03.2026 Fach- und Führungskräftemangel im Justizvollzugsdienst begegnen – Aufstieg erleichtern

Die derzeitigen Möglichkeiten reichen nicht aus, sind schwierig und kommen für viele zu spät.

Sybilla Nitsch zu TOP 18 – Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern – Laufbahnverordnung den Bedürfnissen der Praxis anpassen (Drs. 20/4169)

In den Justizvollzugsanstalten des Landes haben wir nicht nur einen Fach-, sondern auch einen Führungskräftemangel. Und die Situation ist nicht ganz einfach. Wir haben es hier mit einem Arbeitsbereich zu tun, für den es bestimmte Menschen braucht. Das sind Aufgaben und Arbeitsbereiche, für die man wirklich gut ausgebildet sein muss und vielleicht auch noch mehr als in anderen Bereichen bestimmte Eigenschaften, soziale Kompetenzen und Resilienz mitbringen muss.
Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst beaufsichtigen, betreuen und versorgen die Gefangenen unserer JVA’s und sorgen in der Laufbahngruppe 2 für die Planung und Steuerung des Betriebs. Allein schon die Ausbildungssituation für die Laufbahngruppe 2 ist etwas herausfordernd mit Hochschulen in anderen Bundesländern. Wir müssen hier flexibler denken und neue Wege gehen.

Daher ist es genau richtig, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie man Menschen mit Arbeitserfahrung, die vielleicht auch schon ein gewisses Lebensalter erreicht haben und mit beiden Beinen fest im Leben stehen, den Weg ebnen.
Die derzeitigen Möglichkeiten reichen nicht aus, sind schwierig und kommen für viele Menschen in dem Beruf zu spät.
Der Einstieg für Justizvollzugsbeamte liegt in Schleswig-Holstein bei der Besoldungsgruppe A8, im Regelfall erreichen die Beamtinnen und Beamten nach etwa 10 Jahren A9 und erst dann haben sie überhaupt die Möglichkeit, den Weg des Regelaufstiegs nehmen zu können, der dann wiederum mit einem berufsbegleitenden Studium noch einmal drei Jahre dauert. Vielleicht bieten sich da wirklich in der Gesamtheit etwas schnellere Lösungen an. Und ich denke, ohne einen Konflikt mit der Bestenauslese heraufzubeschwören, könnte es da gute Wege geben, Berufserfahrung noch einmal anders als Komponente mit in die Bewertungen auszunehmen, um zum Beispiel einen früheren Aufstieg zu ermöglichen.  

Ich freue mich daher über diesen Antrag, der uns einmal die Möglichkeit gibt, hier mit der Lupe den Blick rauf zu werfen. Wir befinden uns, auch das ist schon klar geworden, hier wirklich in den Feinheiten des Laufbahnrechts. Es ist denke ich vollkommen klar, dass wir uns im Ausschuss weiter beraten müssen.
Wenn sich jetzt abzeichnet, dass alle Fraktionen die Sinnhaftigkeit sehen, wäre vielleicht wirklich ein Fachgespräch das Richtige, um mit dem DBB, vor allem aber auch dem Bund der Strafvollzugsbediensteten ins Gespräch zu kommen. Einige Hinweise haben wir da schon erhalten, für die ich mich einmal zwischengeschoben gerne bedanken möchte, aber ich denke es lohnt wirklich einmal die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam durchzuspielen. Genau dafür ist der ja sehr offene Vorschlag der SPD gut geeignet.

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