Tale · 25.04.1997 Fahndungskapazitäten der Polizei

Mit ihrem Berichtsantrag verfolgt die CDU das Ziel, über die Entwicklung der Fahndungskapazitäten seit 1992 aufgeklärt zu werden. Wenn ich mir überlege, warum das Jahr 1992 in dem Antrag Erwähnung findet, dann fällt mir ein, daß im Jahr 1992 das Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen wurde.

Die CDU lehnte den Gesetzentwurf damals in der Hauptsache aus drei verschiedenen Gründen ab. Es ging zum Einen um den sogenannten finalen Rettungsschuß - ein beschönigender Ausdruck für das, was damit wirklich gemeint ist - nämlich ein gezielter Todesschuß. Die CDU trat für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ein, die der Polizei die Möglichkeit eröffnen sollte, in bestimmten Fällen auf einen Täter mit dem Ziel zu schießen, diesen zu töten.

Zum Zweiten verfolgte die CDU die Absicht, verdeckte Ermittlungen nicht nur im repressiven, sondern auch im präventiven Bereich zuzulassen. Die Parlamentsmehrheit war dabei der Auffassung, daß verdeckte Ermittlungen allenfalls im Rahmen der Strafverfolgung nach der Begehung von Straftaten zulässig sein sollten.

Drittens ging es um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung, die nach dem Entwurf als Polizeiaufgabe gestrichen werden sollte, womit die CDU nicht einverstanden war. Der Sinn wichtiger Weichenstellungen für den Datenschutz wurde von der CDU damals ebenfalls angezweifelt.

Wenn die CDU nun in ihrem Antrag die Entwicklung seit 1992 anspricht, dann vermute ich dahinter fast schon ich eine bestimmte Absicht. Womöglich geht es einmal mehr um die so häufig verbreitete Behauptung, die Polizei in Schleswig-Holstein könne keine ausreichende Verbrechensbekämpfung leisten. Sollte der Antrag der CDU allerdings im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform stehen, dann halte ich den Einsatz nicht für optimal.

In der Frage der Bekämpfung der Kriminalität bestehen hinsichtlich des WIE unterschiedliche Auffassungen. Das ist unlängst bei der Debatte zur Schleierfahndung deutlich geworden. Dadurch würden offene Granzen suggeriert und durch die Hintertür Überwachungsmodelle eingeführt. Das stimmt bedenklich. Folge der Öffnungen der Grenzen darf aus der Sicht des SSW nicht der Überwachungsstaat sein. Der SSW hält an seiner Zielsetzung eines liberalen Rechtsstaates fest. Aus diesem Grunde lehnen wir es ab, daß zu Mitteln wie der Schleierfahndung gegriffen wird.

Aufgrund des Beitritts Dänemarks als Schengen-Vertagsstaat wird in zwei Jahren durch die damit verbundene Öffnung der Grenzen zum gesamten Skandinavischen Raum ein Kriminalitätsanstieg insbesondere im Rahmen der Organisierten Kriminalität erwartet. Eine Rolle spielt auch unsere Lage als Ostseeanrainer.

Natürlich müssen wir in der Lage sein, der zu erwartenden Entwicklung zu begegnen. Zur Zeit wird an einer länderübergreifenden Polizeizusammenarbeit gearbeitet. Auf eine Zusammenarbeit der Länder untereinander können wir sicherlich nicht verzichten. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, wie eine solche Zusammenarbeit aussehen soll. Dem Gedanken von EUROPOL stehe ich kritisch gegenüber. Ein übergeordneter Polizeiapparat würde eher gefahrbringend als nutzbringend sein. Auch sollte von Polizeieinsätzen im Ausland abgesehen werden.

Hinsichtlich der Berichterstattung gehe ich davon aus, daß wir uns mit mündlichen Ausführungen des Innenminister begnügen können.

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