Speech · 26.08.2026 Fließende Übergänge zwischen Kitas und Schulen schaffen!

„Auch die Kindertagesstätte muss als Bildungseinrichtung anerkannt und gestaltet werden. Für fließende Übergänge im Bildungssystem sind klare Vorgaben und Verbindlichkeiten wichtig.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 7 + TOP 13 - Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 20/4654 und Drs. 20/4702)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung.
In die Richtung eines Bildungssystems, das nicht erst bei der Einschulung beginnt, sondern unsere Kinder von der Geburt an begleitet und in ihrer Entwicklung unterstützt.
Denn auch die Kindertagesstätte muss als Bildungseinrichtung anerkannt und gestaltet werden.
Für fließende Übergänge im Bildungssystem sind klare Vorgaben und Verbindlichkeiten wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Kindertagesstätte und Grundschule endlich verknüpft und die Zusammenarbeit gesetzlich festgelegt.
Ich bin mir sicher, dass die verbindlichen Sprachtest und Sprachförderungen zu einer höheren Chancengleichheit beim Schulstart unserer Kinder in SH führen werden und vielen von ihnen der Bildungsweg erleichtert wird.
Lange stellte sich mir bei dem Thema „Sprachtest in der Kindertagesstätte“ die Frage, wie die Diagnostik und die anschließende Förderung aussehen soll und vor allem, wer sie am Ende durchführen wird.
Darauf haben wir jetzt Antworten. Die Verantwortung liegt also in erster Linie bei den Grundschulen, die in Kooperation mit den Kitas agieren sollen.
Hier bin ich allerdings über den Satz gestolpert, dass die von der Kindertagesstätte dokumentierten Einschätzung zur Sprachentwicklung des Kindes zwar mit in die Feststellung des Sprachstandes mit einbezogen werden kann, die Grundschule allerdings eigenständig entscheidet und von der Einschätzung der Kindertagesstätte abweichen kann.

Da frage ich mich jetzt, ob Grundschullehrkräfte hier mehr Kompetenzen in der frühkindlichen Entwicklung zugesprochen werden als dem Fachpersonal in den Kindertagesstätten.
Umso wichtiger wird es sein,  ein besonderes Augenmerk auf die Erhebung- und Testverfahren zu legen und diese regelmäßig zu evaluieren.
Denn ein viereinhalbjähriges Kind steckt mitten in einer rasanten Entwicklungsphase. Besonders die Sprachentwicklung wird von vielen unterschiedlichen Faktoren geprägt. 
Ärzte und Pädagogen weisen immer wieder auf die Individualität des Entwicklungsprozesses und des Entwicklungstempo hin. Sprache ist nur ein Merkmal der Gesamtentwicklung. Die Testung muss deshalb ganzheitlich angelegt sein und die grundsätzlichen kognitiven Fähigkeiten müssen erfasst werden. Nur so können effektive und zielgerichtete Förderung für die Kinder erfolgen, die diese Unterstützung benötigen.
Grundsätzlich wünsche ich mir für unsere Kinder, das in Zukunft weiter an unseren bisherigen Bildungsstrukturen gearbeitet wird, dass wir uns in die Richtung unserer Nachbarländer bewegen und eine verpflichtende Vorschulzeit beziehungsweise eine 0. Klasse einführen und somit fließende Übergänge für alle Kinder zu schaffen.
Damit diese Übergänge gelingen und eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kitas und Schulen entstehen kann, müssen auch Ressourcen für den fachlichen Austausch zwischen kita-Pädagogen und Lehrkräften bereitgestellt werden.

Den Rest meiner Redezeit möchte ich für ein paar Anmerkungen zu der Schulgesetzänderung bezüglich der Nutzung von digitalen Endgeräten an Schulen nutzen.
Bevor die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg schickt, hätte sie zunächst systematisch auswerten müssen, was an den Schulen funktioniert, aber eine belastbare Bilanz des Erlasses kann es noch gar nicht geben. Denn viele Schulen setzen den Erlass dieses Schuljahr erstmals vollständig um.
Für Grundschulen halte ich die klaren Regeln für richtig. 
Auch in den höheren Klassen muss es Handy-freie Zeiten geben. Der Gesetzentwurf zieht aber eine pauschale Grenze bis einschließlich Klasse 9, ohne zu differenzieren. Zwischen einem sechsjährigen Grundschulkind und einer fünfzehnjährigen Jugendlichen bestehen erhebliche Unterschiede. Das muss sich auch in den Regeln widerspiegeln.
Da die private Nutzung auch in den Pausen verboten wird, greift das Land bewusst in die Social-Media-Nutzung und das Freizeitverhalten während des Schultages ein. Das kann gerade bei jüngeren Kindern pädagogisch sinnvoll sein, muss aber altersgerecht begründet werden. 
Ein pauschales Verbot ersetzt kein pädagogisches Konzept.

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