Tale · 17.09.2015 Für den SSW sind Bürgerwille und die Gewichtung von Gemeindebeschlüssen wichtig, wenn es um Windenergie vor Ort geht

Flemming Meyer zu TOP 24 + 43 - Antrag und Bericht zur Windenergie

Das Urteil des OVG Schleswig zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen, hat zugegebenermaßen überrascht. Für uns als SSW war es immer wichtig, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Ebenso ist klar, dass dies von übergeordneter Stelle koordiniert werden muss. Von daher war die Ausweisung von Eignungsflächen, ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um den Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern. Für uns war in diesem Zusammenhang immer wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darüber entscheiden können, ob in der Gemeinde Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Denn klar ist doch, nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und beteiligt werden, kann die Energiewende gelingen. 

Mit dem Urteil wurde deutlich, dass das OVG dies anders bewertet. Gemeindebeschlüsse und Bürgerbeteiligungen gegen Windkraft dürfen nicht als hartes Tabukriterium herangezogen werden. Die sachliche Abwägung hat damit Vorrang vor dem Bürgerwillen oder dem Beschluss einer gewählten Gemeindevertretung. 

Damit der Ausbau der Windenergie weiter vorangebracht werden kann und nicht planlos von statten geht, hat die Landesregierung zügig gehandelt. Sie hat sich mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern der Windenergie-Branche getroffen. Dies war auch gut so, denn das weitere Vorgehen musste kommuniziert und abgestimmt werden.

Daraufhin wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen – Änderung des Landesplanungsgesetzes und der Planungserlass. Mit diesen Instrumenten läuft nunmehr der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein. Und ich danke der Landesregierung, den kommunalen Partnern sowie den Vertretern der Windbranche, dass dieses Vorgehen so möglich gemacht wurde. 

Der Bericht macht deutlich, dass die gewählten Verfahren praktikabel sind. Es zeigt sich, dass die Anwendung der Ausnahmeprüfung und die Zulassung von Ausnahmen ein gangbarer Weg ist, um Anträge zu genehmigen. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die erarbeitet wurde, um den Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen weiter zu führen.

Auch wenn das Verfahren anwendbar ist, ist es aber nur eine Behelfskrücke. Daher ist es wichtig, dass alles dafür getan wird, dass wir auf diese Krücke verzichten können. Soll heißen, die Landesplanungsbehörde muss für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne das Thema Windenergie neu erarbeiten. Dies geschieht bereits und hier befindet sich die Landesplanungsbehörde auch im engen Kontakt mit der kommunalen Ebene. 

Laut Bericht der Landesregierung strebt die Landesregierung an, einen ersten Entwurf der Regionalpläne Mitte 2016 zu veröffentlichen. 

Sobald die Planentwürfe fertiggestellt sind, durchlaufen sie die planerischen Verfahren, mit entsprechenden Informationsveranstaltungen sowie Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. 

Für den SSW mache ich deutlich, dass es für uns wichtig ist, Bürgerwille und Gemeindebeschluss in der Nachfolgeregelung zu implementieren, wenn es um Windenergie vor Ort geht. Auch wenn dies nicht einfach sein wird, muss hier nach tragbaren Lösungen gesucht werden. 

Fazit: Nach bekannt werden des Urteils, hat die Landesregierung die richtigen und notwendigen Schritte unternommen, damit die Energiewende in Schleswig-Holstein weiter umgesetzt werden kann. Dafür möchte ich mich bedanken.

Noch kurz zum Antrag der CDU. Die Streichung der vermiedenen Netzentgelte und der bundesweiten Umlage wird bereits von der Landesregierung auf Bundesebene verfolgt. 

Der Ansatz zum Referenzertragsmodell im Antrag der CDU geht durchaus in die richtige Richtung. Jedoch ist dieses Thema so umfangreich, dass wir es gerne im Ausschuss ausführlich erörtern wollen.

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