Tale · 26.01.2007 Geduldete Familien in Schleswig-Holstein

  
Menschen mit einem geduldeten Aufenthaltsstatus befinden sich in einer Zwischenwelt: sie sollen nicht bleiben, aber sie können auch nicht gehen. Das neue Bleiberecht soll diese entwürdigende Situation ändern. Darum hat der SSW den Innenminister bei seinen Bemühungen für eine neue Bleiberechtsregelung immer unterstützt. Das Ziel muss sein, die Zahl der Geduldeten so gering wie möglich zu halten. Ohne übrigens auf das Mittel der so genannten freiwilligen Ausreise zu greifen, die die Uni Frankfurt meines Erachtens völlig zu Recht zum Unwort des Jahres kürte.

Wir fordern mit anderen Worten klare Verhältnisse. Das ist besser als ein soziales Leben auf Abruf. - Es geht eben nicht darum, dass sich Ausländer über Umwege einen Platz in unserer Mitte erschleichen, sondern darum, dass Menschenrechte für alle gelten. Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Arbeit.

Es gehört geradezu zum Charakter einer Familie, dass sie sich auf eine sichere Perspektive verlassen muss. Kinder, vor allem wenn sie klein sind, brauchen eine stabile Umgebung. Eine geduldete Familie befindet sich also sozusagen in einer Ausnahmesituation. Sie kann nicht davon ausgehen, dass sie noch im nächsten Jahr am gleichen Wohnort ist. Sie hat keine stabile Basis. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Zustand selbst verschuldet ist oder nicht: keine geduldete Familie kann mittel- oder langfristig in die Zukunft planen. Ein unsicherer Status sabotiert nicht nur eine erfolgreiche schulische Karriere der Kinder, sondern belastet auch das familiäre Zusammenleben.

Ich möchte die Situation keineswegs dramatisieren. Dazu besteht auch kein Anlass. Dank der vorliegenden Dokumentation der Landesregierung wissen wir besser als vorher, wie es um die Familien bestellt ist. Wir sind nicht länger auf Vermutungen angewiesen. Die ausführliche Antwort des Innenministers erlaubt es dem Landtag, den Bereich des Spekulativen zu verlassen. Daher unser Dank an die Fragesteller und auch an die Landesregierung. Das sage ich deshalb, weil es andere Beispiele gibt. Vergleicht man nämlich die Antwort auf eine vergleichbare Anfrage Grüner Abgeordneter in Hamburg aus dem Frühling letzten Jahres, zeigt sich, dass es bei uns etwas genauer zugeht. Die statistischen Daten lassen hierzulande im Bereich des Schulbesuches ein weitgehend exaktes Bild der Situation zu. Das begrüßt der SSW ausdrücklich.

Wir müssen die Zahlen und Hintergründe kennen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. Ohne genaue Zahlen stochern wir im Nebel. Wie gewohnt ist der SSW aber vor allem an der Wirklichkeit hinter den Zahlen interessiert. So hat der Flüchtlingsrat  im letzten Jahr auf die katastrophale Situation der Kinder und Jugendlichen in geduldeten Familien hingewiesen.

Nach Kenntnis des Flüchtlingsrates dauert die Bearbeitung der Anträge von jungen Flüchtlingen mit aufenthaltsrechtlicher Duldung auf eine betriebliche Ausbildung, ein Praktikum, geförderte Schulungen, Ferienjobs und auch ehrenamtliche Beschäftigung wochen- und zum Teil monatelang. Die Nachrangigkeit wird sehr gründlich geprüft, also die Frage, ob sich nicht jemand anderes für diesen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz findet. Der Flüchtlingsrat weiß sogar von Fällen zu berichten, dass pauschal die Zustimmung verweigert wird, unabhängig davon, worauf der Antrag letztlich abzielt. Damit wird denjenigen jungen Menschen, die sich für ihre berufliche Zukunft stark machen, jeder Enthusiasmus genommen.

Innenminister Stegner hat immer wieder gefordert, dass Menschen mit Duldung in einem dauerhaften Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen und ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten müssen, um in einer Bleiberechtsregelung berücksichtigt zu werden – so wurde es dann auch verabschiedet. Die Praxis der zuständigen Behörden scheint dieses Verfahren allerdings zu torpedieren.

Der Flüchtlingsrat zieht ein ernüchterndes Fazit: „Geduldete Mädchen und Jungen müssen sich mehr anstrengen, bessere Leistungen bringen, mehr Motivation zeigen und ernten oft nur Verbot und Ausschluss.“ Der vorliegende Bericht verzeichnet 120 junge, geduldete Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Eine andere Tabelle verzeichnet insgesamt nur 33 Geduldete, die ein ausbildungsvorbereitendes Jahr absolvieren, eine Berufsfachschule besuchen oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Das ist viel zu wenig!

Der Umkehrschluss lässt nur die Vermutung zu, dass die anderen geduldeten Jugendliche zur Beschäftigungslosigkeit verdammt sind. Während wir für Jugendliche mit gesichertem Bleibestatus alle Hebel in Bewegung setzen, damit sie schnell in Beschäftigung kommen, sieht das bei den Geduldeten völlig anders aus. Ich behaupte, dass sie durch die Ausgrenzung vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dauerhaft desintegiert bleiben: außen vor einer Gesellschaft, die ihnen jeden Tag zeigt, dass sie sie nicht haben will. Da braucht es keine große Fantasie, um sich auszumalen, was diese Haltung bei den jungen Leuten anrichten wird.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits 2001 darauf hingewiesen, dass „für die Verantwortlichen die Verpflichtung besteht, allen hier lebenden Menschen ihre grundlegenden Menschenrechte zu gewährleisten“ unabhängig von Duldung, Aufenthaltgenehmigung und Nationalität. Die Kirche verweist aber auch auf das Recht der Kinder auf Schule. Ich finde, die Ausbildung gehört auch dazu. Dieses Recht ist meines Erachtens nicht eingelöst.
Ohne Arbeit keine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Ohne Bleiberecht keine Arbeit. Dieser Teufelskreis, der den armen Hauptmann von Köpenick dereinst in die Kriminalität drängte, ist heutzutage für Geduldete tägliche Realität. Vor diesem Hintergrund vermute ich eine eher zurückhaltende Inanspruchnahme der hoch gelobten neuen Bleiberechtsregelung.

Ich hätte mir eine bessere Einbindung der Betroffenen bezüglich des neuen Bleiberechts gewünscht: Der Bericht des Innenministers zur Inanspruchnahme der neuen Bleiberegelung ist an dieser Stelle unbefriedigend. Der SSW fordert, dass über eine Informationsveranstaltung für Behörden und Nicht-Regierungsorganisationen hinaus, die Betroffenen gezielt informiert werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Personenkreis die Diskussion in den Medien zum neuen Bleibebrecht verfolgt bzw. die Konsequenzen für das eigene Leben verstanden hat. Wenn wir an einer dauerhaften Reduzierung der Zahl der Geduldeten interessiert sind, und ich denke, das sollten wir - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen - alle sein, müssen wir die Betroffenen besser einbinden. Es soll niemand überredet werden, in Deutschland zu bleiben. Neues Recht kann aber nur erfolgreich implementiert werden im Dialog mit den Betroffenen.

Dank der Anfrage verfügen wir über genaue regionale Daten der geduldeten Familien. Ich denke, dass die Daten zu den Geduldeten ohne Familien in gleicher Weise statistisch aufbereitet werden sollten; schließlich bilden sie unter den Geduldeten die Mehrheit.
Ich finde die Zahlen sehr interessant. Zu den einzelnen Tabellen daher ein paar Anmerkungen:
Überrascht hat mich, dass im Zuge des neuen Zuwanderungsgesetzes die Zahl der Arbeitgenehmigungen zurückgegangen ist. Ich hätte mir an dieser Stelle eine Erläuterung der Hintergründe gewünscht.

Auch hat die Antwort auf die Große Anfrage regionale Ungleichheiten offenbart. Dazu gehört der Landkreis Pinneberg. Auffällig viele geduldete Familien leben im Kreis Pinneberg, nämlich 72 und diese haben eine überdurchschnittlich lange Duldung. Über die Hälfte dieser Familien ist nämlich länger als vier Jahre geduldet; 17 Familien schon zehn Jahre oder mehr. Ich hätte gern mehr über die Duldungspraxis in Pinneberg gewusst. Aufgefallen ist mir auch die hohe Zahl von Sonderschülern im Herzogtum Lauenburg: zehn von 65 Kinder besuchen dort eine Sonderschule; ein ungewöhnlicher Rekord. Womit erklärt sich das?

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass der SSW sich von der neuen Bleiberechtsregelung eine deutliche und nachhaltige Senkung der Zahl der geduldeten Ausländer verspricht. In einem halben Jahr werden wir sehen, ob es dazu kommt.

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