Tale · 27.01.2000 Gefahr-Hunde-Verordnung

Wir alle kennen die fürchterlichen Bilder aus den Medien, die die Opfer von Zwischenfällen mit sog. Kampfhunden oder gefährlichen Hunden zeigen. Solche Schreckensmeldungen schüren Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung. Diese Ängste sind nicht irrational, sie sind begründet in der Tatsache, dass es Hunderassen gibt, die durch Aggressionszüchtung und Aggressionsdressur zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden können. Ich möchte eins deutlich machen, mir geht es hier nicht darum, irgendwelche Hunderassen oder ihre Halter zu diskriminieren, es geht darum, dass wir vernünftige und auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Regelungen finden, wie wir mit gefährlichen Hunden umgehen müssen. Im November letzten Jahres hat Herr Minister Wienholtz die Eckpunkte einer Mustergesetzgebung vorgestellt, die darauf abzielen, abgestufte Regelungen für drei Kategorien von gefährlichen Hunden zu schaffen. Die Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss Schutz von Tieren vor Mißbrauch durch Aggressionszüchtung und Aggressionsdressur" im Mai letzten Jahres hat jedoch gezeigt, dass die Anzuhörenden davon abgeraten, per Gesetz bestimmte Hunderassen zu diffamieren. In einer Pressemeldung appelliert Herr Wienholtz an seine Amtskollegen, diese Mustergesetzgebung auf der nächsten Innenministerkonferenz im Frühjahr zielgerecht und konstruktiv zu diskutieren. Sollte hierbei jedoch kein Konsens erzielt werden, kündigt er einen Alleingang Schleswig-Holsteins an.
Ich stimme Ihnen zu, Herr Minister, dass wir die Bevölkerung vor Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden wirkungsvoll schützen müssen. Jedoch bin ich der Auffassung - und hier stimme ich dem Antrag der F.D.P. zu - bevor wir hier über bestimmte Hunderassen das Damoklesschwert" kreisen lassen, muss die Landesregierung in Kooperation mit Verbänden und Institutionen Eckwerte für eine rechtliche Regelung mit dem Ziel erarbeiten, dass die Zucht, die Ausbildung und das Halten gefährlicher Hunde grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt gestellt wird. Wir müssen uns jedoch genau überlegen, welche Kriterien für einen Erlaubnisvorbehalt festgelegt werden sollen.
Der Antrag von SPD und Grüne stimmt mit dem der F.D.P. insoweit überein, dass bei der Erarbeitung rechtlicher Vorgaben die betroffenen Verbände und wissenschaftlichen Institutionen mit einbezogen werden müssen. Da jedoch der Antrag von SPD und Grüne zusätzlich eine länderübergreifende und einheitliche Regelung zur Abwehr von Gefahr durch gefährliche Hunde vorsieht, werde ich diesem Antrag zustimmen. Eine schleswig-holsteinische Insel-Regelung ist meiner Meinung nach in dieser Sache wenig sinnvoll. Bedenken habe ich jedoch mit dem zweiten Absatz der Begründung des Antrages. Hier soll die Möglichkeit eines Erlaubnisvorbehaltes oder eines Haltungs-Verbots oder einer evtl. Verpflichtung zur Sachkundeprüfung auf Gründe, die in der Person des Halters zu suchen sind, gegeben werden. Dieses halte ich für einen Schnellschuss, den ich in dieser Form nicht akzeptieren kann.
Bevor wir uns jedoch über Verbote oder Vorbehalte verstricken, sollten wir in einem ersten Schritt in Erwägung ziehen, ob nicht eine Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde sinnvoll wäre. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin vor ca. einer Woche festgestellt, dass eine Erhöhung der Hundesteuer für bestimmte Hunderassen rechtmäßig ist. Das Urteil wurde damit begründet, dass eine Erhöhung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, da bei diesen Hunden gezielt solche Eigenschaften gezüchtet wurden, die die Kampfkraft erhöhen.
Den Gemeinden in erster Instanz die Erhöhung der Hundesteuer freizustellen, halte ich daher für einen sinnvollen ersten Schritt.

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