Speech · 16.06.2004 Gesetz über die Sonn- und Feiertage

Der SSW hat sich schon vor Jahren grundsätzlich positiv hinsichtlich einer Lockerung der Sonn- und Feiertagsregelung ausgesprochen. Wir haben bereits öfter hier im Landtag das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsregelung und den Öffnungszeiten von Videotheken und Autowaschanlagen debattiert. Der nun von der Landesregierung letztes Jahr vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über Sonn- und Feiertage beinhaltete unter anderem die eben genannten Punkte, mit denen wir dem neuen Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können. - Ob nun das Autowaschen oder das Ansehen eines Videofilms am Sonntag der seelischen Erhebung dient, lasse ich aber dahingestellt. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die Mehrheit des Ausschusses war der Ansicht, dass die Lockerung der Sonn- und Feiertagsregelung auch für Einrichtungen, die unmittelbar der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen, gelten soll. Damit sind insbesondere Saunen, Fitness- und Bräunungsstudios gemeint. Der SSW unterstützt diese Vorschläge des Ausschusses. Gleichzeitig war man der Auffassung, dass der Zusatz „soweit damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Nachbarschaft verbunden ist“ zu eng gefasst und damit eigentlich überflüssig ist.

Weiterhin ist vorgesehen, dass die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen auf das Notwendige beschränkt werden soll, um Störungen der Sonn- und Feiertagsruhe zu vermeiden. Weiterhin hat die Landesregierung die Ziel­vorstellung des Sonn- und Feiertagsschutzes konkretisiert. So wird es künftig nur noch um die konkrete Störung gehen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht. Damit erreicht die Landesregierung, dass die stillen Feiertage sowie die Gottesdienste gestärkt werden.

Einhergehend mit der Konkretisierung von Störungen ist auch mit einer Verwaltungsverein­fachung bei den Kreisen und Ämtern zu rechnen, da eine Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entfällt. Daher befürworten wir diesen Schritt. Entgegen den Einwendungen, die bei der Anhörung genannt wurden, sehen wir darin keine Beweislastumkehr.

Die Änderungsvorschläge der CDU lehnen wir ab, weil sie zum Teil wieder Restriktionen in den Bestimmungen für die Sonn- und Feiertage einführen wollen. Dies halten wir nicht für sinnvoll.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sehen in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung einen Beitrag zur Verwaltungsver­ein­fachung, der auch positive Wirkungen auf Teile der privaten Wirtschaft haben wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung und Stärkung der Gottesdienste, der Sonntage sowie der stillen Feiertage. Der SSW wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.

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