Tale · 26.01.2011 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften u. a.

Schon in meiner ersten Rede zur vorliegenden Hochschulgesetznovelle habe ich für den SSW gesagt, dass wir die meisten Änderungen durchaus positiv sehen. Dabei freuen wir uns besonders über die Aufnahme einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz. Damit wird nicht zuletzt der Hochschulstandort Flensburg gestärkt, weil Universitäten und Fachhochschulen jetzt sehr viel einfacher gemeinsame Studiengänge entwickeln können. Praktische Probleme wie Prüfungsabnahme und die Anerkennung von Studienleistungen werden damit erleichtert. Darüber hinaus begrüßen wir aber auch, dass die Leistungen zwischen den Hochschulen generell einfacher anerkannt werden, so dass Studierende die Hochschule wechseln können, ohne ihren Studiengang jedes Mal wieder von vorne beginnen zu müssen.

Aus den Studierendenprotesten hat die Landesregierung die Konsequenzen gezogen und die Prüfungsdichte reduziert, so dass zukünftig gesetzlich festgeschrieben ist, dass ein Modul in der Regel nur mit einer Prüfungsleistung abschließt. Dies ebenso wie der erleichterte Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs ist aus Sicht des SSW zu begrüßen. Warum die CDU- und FDP-Fraktionen in ihrem Änderungsantrag zum Hochschulzulassungsgesetz dagegen wieder eine Verschärfung des Master-Zugangs einfordern, indem sie eine maßgebliche Berücksichtigung des Ergebnisses der vorangegangenen Bachelorabschlussprüfung wollen, bleibt rätselhaft. Sinn der Sache war doch gerade, dass mehr Bachelor-Absolventen auch den Master beginnen und dabei die Leistungen des gesamten Studiengangs eine Aufnahme des Master-Studiengangs möglich macht und eben nicht verhindert.

Ein weiterer kritischer Punkt ist aus unserer Sicht die Reduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen beim UK SH. Es gibt keine sinnvolle Begründung, die Mitbestimmung zu verringern. Auch in den Stellungnahmen wurde deutlich, dass diese Reduzierung vom Personalrat selbst aufs stärkste verurteilt wird, da so die Mitbestimmung für die Beschäftigten des UK SH eklatant verschlechtert wird.

Die Stellungnahmen haben insgesamt ergeben, dass es eine Reihe kleinerer Details gibt, die kritisch gesehen werden und die die Landesregierung hätte ändern können, ohne große Opfer zu bringen. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinfachung der Regelung zur Bekanntmachung von Hochschulsatzungen und auch die Abkehr von der Regelung des Qualifikationsrahmens in § 49, die angesichts der Akkreditierung und der Zusammenarbeit mit den Akkreditierungsagenturen nur zu überflüssiger Arbeit in den Hochschulen und im Ministerium führt.

Als letzten kritischen Punkt möchte ich die fehlenden Konsequenzen aus dem Scheitern des Universitätsrates nennen. Schon bei der Verabschiedung des Hochschulgesetzes 2007 hat sich der SSW gegen die Einsetzung eines Universitätsrates ausgesprochen, der mehr als nur beratend tätig sein sollte. - Dass ich dabei auch noch die vernichtende Kritik des Kollegen Klug im Ohr habe, füge ich hier nur am Rande hinzu.
Das Konstrukt des Universitätsrates war also von Anfang an eine Missgeburt, daher wäre es nur folgerichtig gewesen, wenn das Wissenschaftsministerium von sich aus tätig geworden wäre. Stattdessen kommen die regierungstragenden Fraktionen mit einem Antrag zum Universitätsrat und zum Medizinausschuss, der die Lösung dieses Problems auf die lange Bank schiebt. Das ist nicht in Ordnung. Die Zeit bis zur heutigen 2. Lesung hätte allemal ausgereicht, einen konkreten Vorschlag zu entwickeln. - Und in den Stellungnahmen werden dafür sogar konkrete Vorgaben gemacht.

Wie der Wissenschaftsminister bereits angekündigt hat, ist dies die kleine Hochschulgesetznovelle. Sie ist wirklich klein-klein, aber in Teilen gar nicht so schlecht. Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern unserem eigenen Änderungsantrag, um so wenigstens einen Teil der kleineren kritischen Details zu verbessern.

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