Tale · 21.03.2007 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht - und in Landesrecht - ist häufig ein langwieriger Prozess. Dies gilt auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Deutschland hätte die EU-Richtlinie bereits bis Juli 2004 umsetzen müssen. Umgesetzt wurde die Richtlinie jedoch erst im Juni 2005. Da man sich auf Bundes- und Landesebene über den Anwendungsbereich des Gesetzgebungsverfahrens lange Zeit nicht einigen konnte und eine Einigung erst im Vermittlungsausschuss erzielt werden musste, hat es eben etwas länger gedauert. Doch nun liegt uns der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor und egal wie man dazu steht, ein Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung wird kommen, so oder so. Denn es handelt sich hierbei um eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt. Anderenfalls droht die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Gleiches gilt für die auch Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie.

Worum geht es nun bei der Strategischen Umweltprüfung. Das Ziel ist, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen einbezogen und entsprechend der Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden. Soll heißen; Da bereits mit der Erstellung von Plänen und Programmen bestimmte Weichenstellungen getroffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, soll bereits in der frühen Phase eine systematische und vertiefte Prüfung der Umweltfolgen durchgeführt werden. Somit lassen sich bereits frühzeitig negative Umweltauswirkungen erkennen, Fehlplanungen ermitteln und gegebenenfalls Planungsalternativen erstellen. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planungsebene wird das Ziel einer transparenten Planung verfolgt. Ich halte diese Ansätze für durchaus sinnvoll.

Da wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben, stellt sich durchaus die Frage, warum benötigen wir nun das Strategischen Umweltprüfung? Die Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung haben gezeigt, dass Projekt-Prüfungen immer erst am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen durchgeführt werden und damit häufig zu spät einsetzen. Projektübergreifende Umweltauswirkungen werden oft vernachlässigt und die Prüfung von Alternativen bleibt weitgehend unberücksichtigt. Dies ist eine bestehende Kritik an der UVP. Und da dies aus umweltschutzfachlicher Sicht nicht zufrieden stellend ist, soll die Strategische Umweltprüfung wie ein Frühwarnsystem vorgeschaltet werden und die UVP ergänzen.
Daher halte ich die Vorgehensweise der Landesregierung, die Strategische Umweltprüfung in das Landes-UVP-Gesetz einzubinden für sinnvoll, anstatt ein eigenständiges Gesetz zu erstellen.

Unter dem Punkt „Kosten und Verwaltungsaufwand“ ist dem vorliegenden Gesetzentwurf zu entnehmen, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass von dem vorhandenem Personal die Vorprüfung und die eigentliche Strategische Umweltprüfung erstellt werden kann. Daher geht die Landesregierung nicht davon aus, dass dem Landeshaushalt oder den kommunalen Haushalten zusätzliche Kosten in erheblichen Umfang entstehen. Begründet wird dies damit, dass die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung in etwaige UVP einfließen können und somit Kostensteigerungen kompensiert werden können. Im nächsten Abschnitt weist die Landesregierung darauf hin, dass die zuständigen Behörden zeitlich und personell belastet werden. Jedoch lässt sich der Verwaltungsaufwand nicht quantifizieren.

Natürlich wird der Verwaltungsaufwand steigen und es wird Personal gebunden, das andernorts nicht einsetzbar ist. Hier hätte ich mir von der Landesregierung eine Kostenaufstellung gewünscht, damit wir uns ein Bild davon machen können, was uns die neue Regelung kostet und was wir möglicherweise im UVP-Verfahren später sparen können.
Als Beispiel, wie umfangreich eine solche Prüfung sein kann und in welchen Fällen sie Anwendung findet, sei das Zukunftsprogramm des Landes Schleswig-Holstein zu Entwicklung des ländlichen Raumes genannt. Dort finden wir als Anhang 2 mit über 60 Seiten die Strategische Umweltprüfung des Zukunftsprogramms ländlicher Raum.

Ich gehe davon aus, dass die Ausschussberatungen helfen werden, weitere Informationen über die Strategische Umweltprüfung und ihre Auswirkungen zu bekommen.

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