Tale · 11.10.2007 Gesetz zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes


Der staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein wird zurzeit noch vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit wahrgenommen. Das Landesamt ist noch eine Landesbehörde mit Sitz in Kiel und Außenstellen in Lübeck und Itzehoe. Im Bereich des Arbeitsschutzes nimmt das Landesamt folgende Aufgaben wahr: die Überwachung „sozialer“ Arbeitsschutzsaufgaben, wie zum Beispiel Arbeitszeitrecht oder Mutterschutz, die Überwachung „technischer“ Arbeitsschutzaufgaben, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzrecht, Strahlenschutzrecht oder Gefahrstoffrecht und dazu kommen Querschnittsaufgaben, wie zum Beispiel das Geräte- und Produktionssicherheitsrecht, die Biostoffverordnung oder Medizinprodukte.

Ich erwähne dieses, um die Bedeutung und den Umfang der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zu unterstreichen. Denn wenn die Landesregierung heute dem Landtag vorschlägt, die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zur Unfallkasse Schleswig-Holstein zu übertragen, dann ist dabei für den SSW  entscheidend, dass  die Qualität der bisher geleisteten Arbeit vor Ort unter der neuen Konstruktion nicht leiden darf. In diesem Zusammenhang muss man sich vor Augen halten, dass  Schleswig-Holstein schon traditionell im bundesweiten Vergleich in der Personalstärke beim Arbeitschutz Schlusslicht ist.

Bereits im Februar 2007 beschloss das Kabinett, diese Aufgaben nach Auflösung des Landesamtes per Gesetz einer unteren Landesbehörde, in diesem Fall bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein, einzurichten. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die nicht dem Arbeitschutz zugerechneten Aufgaben des Landesamtes durch eine gesonderte Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt werden.

Auf dem ersten Blick macht es natürlich schon Sinn, die Aufgaben des Arbeitsschutzes bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein anzusiedeln. Denn die Unfallkasse hat schon heute als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Aufgaben. Die Landesregierung erhofft sich ja auch durch die Übertragung der Aufgaben Synergieeffekte. Wobei allerdings im Gesetzentwurf keinerlei konkrete Angaben über die Höhe der möglichen Einsparsumme dieser Synergieeffekte erwähnt werden.

Klar ist aber, dass man natürlich versuchen wird, bei den Personalkosten Einsparungen zu erzielen. Entsprechende Vorgaben der Landesregierung gibt es ja bereits und sie sind auch im Gesetzestext erwähnt. Dies soll  durch das neue Arbeitschutzkonzept der Landesregierung, auch möglich werden, Der Bereich der Prävention soll dabei in Zukunft ein stärkeres Gewicht erhalten. Sicherlich ist Vorbeugen besser als Heilen; aber auch hier gilt, dass alle Facetten des Arbeitsschutzes adäquat berücksichtigt werden müssen. Also, alle von mir am Anfang meiner Rede beschriebenen Aufgaben müssen weiterhin vernünftig abgearbeitet werden.

Der SSW  regt also an, dass  wir uns im Rahmen der Ausschussberatungen und der Anhörungen ganz konkret damit befassen, ob die vorgeschlagenen Lösung der Landesregierung wirklich sichert, dass  trotz der zu erfüllenden Personaleinsparvorgaben die Standards bei der Beratung und Aufsicht der Betriebe beim Arbeitsschutz gehalten werden können.

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