Tale · 09.09.2010 Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes

Schon im Januar hatte Wissenschaftsminister de Jager im Bildungsausschuss angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode eine kleine und eine große Hochschulnovellierung geben würde. Der SSW begrüßt, dass jetzt die kleine Novellierung vorliegt. Aus unserer Sicht sind die meisten Änderungen nämlich positiv zu bewerten. Dies liegt jedoch nicht an erster Stelle daran, dass die Landesregierung eine gute Hochschulpolitik betreibt - im Gegenteil - sondern dass Vorgaben der EU, Beschlüsse der KMK und spektakuläre Studentenproteste die Landesregierung zwingen, tätig zu werden.

Den SSW freut es daher besonders, dass die Bologna-Reform überarbeitet wird. Die Studentenproteste haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Umsetzung der Reform nicht immer gelungen ist. Hier war und ist also dringender Nachsteuerungsbedarf geboten. Die Erleichterung der Anerkennung von Leistungen zwischen den Hochschulen, mehr Mobilität, die Reduzierung der Prüfungsdichte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs sind erste Schritte in die richtige Richtung. Allerdings müssen weitere Schritte folgen. Stichworte sind hier z.B. Abschaffung der Anwesenheitskontrollen oder die Qualität und Didaktik in der Lehre.
Weiterhin begrüßt der SSW, dass Professorinnen und Professoren mit der Novellierung die Möglichkeit einer Zweitmitgliedschaft erhalten und somit an zwei Hochschulen lehren und forschen dürfen. Außerdem wurde die von uns seit langem geforderte Experimentierklausel in § 49 des Gesetzes aufgenommen, so dass Hochschulen jetzt endlich gemeinsame Studiengänge entwickeln können. Besonders für den Hochschulstandort Flensburg ist dies eine gute Nachricht, da Uni und FH sowieso schon eng zusammenarbeiten und jetzt die formellen Möglichkeiten geschaffen wurden, um Studiengänge gemeinsam einzurichten. Die Uni Flensburg hat ja bereits Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung von grenzüberschreitenden Studiengängen mit der Syddansk Universitet, so dass wir jetzt darauf gespannt sein können, welche Kooperationen sich Uni und FH in Bezug auf ein grenzüberschreitendes Institut mit der SDU einfallen lassen.

Und als dritten Punkt möchte ich die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte hervorheben. Diese Öffnung der Hochschulen ist seit vielen Jahren von Betroffenen und Verbänden gefordert worden, um mehr Transparenz im Bildungssystem herzustellen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Aus unserer Sicht ist hiermit vor allem auch ein Schritt in Richtung lebenslanges Lernen gemacht worden, in dem Menschen auf ihre Bildung aufbauen und ihre Potenziale entfalten können und nicht ein Leben lang in einer Bildungsschublade verharren müssen.

Bürokratieabbau, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Promotionsordnung für Bachelor- und FH-Absolventen sind weitere Eckpunkte der Hochschulgesetznovellierung, die wir positiv sehen. Allerdings möchte ich auch betonen, dass ein paar Eckpunkte der Novellierung aus unserer Sicht bedenklich sind. Zum einen ist hier die studentische Gebühr für den Verwaltungsaufwand bei An- und Rückmeldung an den Hochschulen zu nennen. In Brandenburg haben AStA und GEW gegen die Gebühr geklagt, da diese nicht dem tatsächlichen Aufwand entspricht, sondern geschätzte 2,5 Mal höher als die realen Kosten ist. Das Verwaltungsgericht Potsdam zweifelt daher an der Rechtmäßigkeit der Gebühr und hat jetzt den Hochschulen aufgelegt, die genauen Unkosten aufzureihen. Seit vielen Jahren zahlen daher alle Studierenden die Gebühr nur unter Vorbehalt, um im Falle eines Sieges einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung zu haben. Hier sollte Schleswig-Holstein aufpassen, dass das Land sich nicht in eine ähnliche rechtliche Grauzone begibt. Außerdem sehen wir die Reduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen des UKSH kritisch. Die Begründung für weniger Mitbestimmungsrecht ist einfach unverständlich.

Ebenso unverständlich mutet das Di-Mi-Do-Phänomen an. Professoren, die nur noch dienstags, mittwochs und donnerstags in den Unis anzutreffen sind, gibt es. Dies ist meistens weder für Studierende noch für das Uni-Leben von Vorteil. Die Freiheit in Forschung und Lehre heißt ja nicht unbedingt, dass man den ganzen Tag tun und lassen kann, wozu man Lust hat. Trotzdem ist es mehr als peinlich, wenn die Anwesenheit des Lehrpersonals an den Hochschulen schon gesetzlich festgeschrieben werden muss.

Abschließend möchte ich für den SSW sagen, dass wir die Anpassung in dieser HSG-Novellierung an die neuen Rahmenbedingungen überwiegend begrüßen, es aber auch einige kritische Punkte gibt, die wir im Ausschuss diskutieren sollten.

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