Tale · 23.03.2011 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes

Neben den bundesrechtlichen Raumordnungsgrundsätzen bestimmt in Schleswig-Holstein das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) zusätzlich spezielle Entwicklungsperspektiven für das Land. Das heißt, die Weiterentwicklung der Raumordnung geschieht auch unter Berücksichtigung des LEGG.
Dass Raumordnungspläne in zeitlichen Anständen neu aufgestellt werden müssen, stellt niemand außer Frage. Sie sind als planerische Grundlage für die Weiterentwicklung des Landes notwendig. Dort werden die planerischen Leitbilder und Ziele für die Gestaltung des Landes festgelegt. Wenn wir also Ziel und Leitbilder für unser Land in aller Regelmäßigkeit neu aufstellen, sollte dies natürlich auch für die Grundlagen gelten. Soll heißen: Die Entwicklungsgrundsätze müssen der Zeit entsprechen.

Wir haben eine hitzige Diskussion im Land auf allen Ebenen gehabt, als es um den LEP ging. Dabei spielte insbesondere die zusätzliche Bebauung in der Fläche im Hinblick auf den demografischen Wandel eine große politische Rolle. Wir haben als SSW unter anderem kritisiert, dass der Tenor von „Freiwilligkeit und Kooperation“ dazu führen wird, dass die Gemeinden in einen ruinösen Wettbewerb bei der Neuansiedlung von Wohnraumflächen und Gewerbegebieten treten.
Dies soll keine neue LEP-Debatte werden. Aber wir wissen, dass der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung in Deutschland ein massives Problem darstellen. Während der letzten 60 Jahre haben sich die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland mehr als verdoppelt. Der tägliche Flächenverbrauch liegt bei rund 100 Hektar. Damit werden naturnahe oder landwirtschaftlich genutzte Flächen verändert oder versiegelt. Vor dem Hintergrund stagnierender oder rückläufiger Bevölkerungszahlen ist dies nicht mehr akzeptabel. Was wir brauchen ist eine Flächensparpolitik und eine Verbesserung der Flächeneffizienz. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Kommission zum Bodenschutz beim Umweltbundesamt.
Die Empfehlung lautet daher. Wir brauchen weniger versiegelte Flächen und einen sorgsamen Umgang mit den Flächen. In diesem Sinne ist auch der erste Punkt unseres Gesetzentwurfs zu verstehen.
Wir wollen kein Bau- und Versiegelungsverbot. Aber wir müssen Ziele der Flächeneinsparung und Flächeneffizienz künftig stärker in der Raumordnung berücksichtigen.

Im Zuge der jetzt bundesweit angestoßenen Diskussion um die Zukunft der Energieversorgung im Land, ist es deutlich geworden, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir wollen schnellstmöglich raus aus der Atomtechnologie und mittelfristig raus aus der Energieversorgung durch fossile Energieträger. Langfristiges Ziel ist die Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien.

Dies lässt sich nicht von heute auf morgen lösen. Aber wir müssen heute unsere Hausaufgaben machen, sprich die planerischen Ziele definieren und festlegen, damit sie in der Raumordnung entsprechend aufgenommen werden.
Wir wissen, dass der Atomausstieg nicht ohne die Brückentechnologie der fossilen Energieträger Gas und Kohle machbar ist. Daher ist es wichtig, hierfür die Entwicklungsziele zu definieren. Es darf aber keinen Freifahrtschein für den uneingeschränkten Bau neuer Großkraftwerke geben. Dabei muss aber auch klar sein, dass neue Kohlekraftwerke nicht mehr nötig sind. Wenn Kohle als Energieträger genutzt wird, dann darf dies nur unter der Prämisse der rationellsten Verwendung geschehen.
Gerade vor dem Hintergrund der bei uns im Land geführten CCS-Debatte und dem einstimmigen Beschluss des Landtages hierzu, ist der Neubau von Kohlekraftwerken abzulehnen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss vorangebracht werden. Hier bin ich dann doch wieder beim LEP, wo die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, auf 1,5% der Landesfläche erhöht wurde. Diese Maßgabe haben wir unterstützt.
Aber das ist natürlich nicht alles. Die dezentrale Energieversorgung wird künftig eine größere Rolle spielen als bisher. Dafür brauchen wir aber neue Netzstrukturen. Ohne den Netzausbau keine Energiewende. Daher muss dies in den Grundsätzen der Landesentwicklung künftig stärker berücksichtigt werden. Natürlich sollte dabei der Bau von Erdkabeln im Grundsatz Vorrang vor Freileitungen haben.

Unser heutiger Gesetzentwurf soll jetzt schon die Planungsgrundlagen schaffen, die nötig sind um die Energiewende zu schaffen und um nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen zu können.

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