Tale · 26.09.2012 Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG)

Das Oberflächenwasserabgabegesetz wurde seinerzeit aus verschiedenen Gründen in Schleswig-Holstein eingeführt. Vordringlich geht es darum, dass Unternehmen diese Abgabe zu entrichten haben, die die Ressource Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen.
Damit wird eine Sensibilität für die knappe Ressource Wasser geschaffen.
Durch die Bagatellgrenze von 2.500 Euro jährlich fällt manches Unternehmen durch das Raster und muss für die Benutzung von Oberflächenwasser auch nichts zahlen. Eine solche Bagatell- oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden. Damit werden eben nicht die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe unverhältnismäßig belastet. Es sind überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke, die diese Abgabe zahlen müssen, weil sie jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen.

Diese Abgabe trägt dazu bei, die Einnahmesituation des Landes zu verbessern. Sie hat damit auch einen fiskalischen Hintergrund.
Der Gesetzgeber hat seinerzeit im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass das Aufkommen der Abgabe zur Hälfte für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der nachhaltigen Wassernutzung zu verwenden ist. Dieses Ziel hat der SSW immer unterstützt.

Die Stilllegungen der Pannenmeiler haben bereits zu Mindereinnahmen geführt. Und sobald das letzte AKW in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz geht, werden wir dies auch bei der Abgabe zu spüren bekommen. Das ist klar.
In Jahren mit spitzen Einnahmen – also wenn alle AKW liefen – hat Schleswig-Holstein rund 40 Mio. Euro durch die Abgabe eingenommen. Nun hat sich die Situation durch die Stilllegung bereits geändert und wir verzeichnen für 2011 eine Einnahme von rund 18,5 Mio. Euro.
Es verhält sich ähnlich wie mit den Bundeswehrstandorten. Auf der einen Seite sind wir froh, dass wir nicht mehr so viel Militär benötigen. Auf der anderen Seite sehen wir die Wirtschaftskraft, die mit den Stilllegungen verloren gehen.
Aber im Gegensatz zur Bundeswehrreform wissen wir bereits heute, wann das letzte AKW in Schleswig-Holstein regulär vom Netz gehen wird. Wir haben also Zeit uns auf die Situation entsprechend vorzubereiten und um die Weichen zu stellen.

Ich möchte noch einmal für den SSW festhalten, wir haben immer begrüßt, dass Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes aus dieser Einnahme finanziert werden. Hieran werden wir auch weiter festhalten.
Nebenbei bemerkt, der Küstenschutz wird soweit mir bekannt, nicht aus dieser Abgabe finanziert, wie es aus Begründung des FDP Antrages hervorgeht.

Angesichts der Tatsache, dass die Pannenmeiler bereits seit Jahren immer wieder stillstehen und der Atomausstieg beschlossen ist, halte ist es für sinnvoll und richtig, dass wir uns mit den Auswirkungen im Ausschuss näher befassen.

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