Tale · 24.08.2011 Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein

Eins möchte ich gleich zu Beginn deutlich machen: Der SSW hält die Stärkung der Mitwirkung und Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren für eine sehr wichtige Aufgabe. Allein die Arbeit im Altenparlament zeigt immer wieder, wie wertvoll die Ideen sind, die ältere Menschen für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft haben. In diesem Forum wird aber auch regelmäßig deutlich, dass die Seniorinnen und Senioren mehr Verbindlichkeit wünschen, wenn es um den Umgang mit ihren Vorschlägen und Ideen geht. Diese Forderung halte ich für berechtigt. Schließlich helfen uns diese Anregungen letzten Endes dabei, die Lebensqualität aller Einwohner zu verbessern. Und hier sehen wir als SSW die zentrale Aufgabe der Politik. Es ist also höchste Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Älterer verbindlicher gestaltet und gestärkt werden können.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Seniorenmitwirkung von der Fraktion der Linken hat das übergeordnete Ziel, die Teilhabe und Mitgestaltung älterer Menschen in der Politik verbindlicher zu regeln. Dieser Ansatz ist nach unserer Meinung absolut richtig und wird von uns unterstützt. Dies gilt besonders für die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Gemeindeordnung. Für uns steht fest, dass die umfassende Beteiligung der älteren Generation an gesellschaftlichen Prozessen nur gelingt, wenn diese Entwicklung dort beginnt, wo die politischen Entscheidungen unmittelbar den Alltag der Menschen betreffen. Das Ziel, dass die Ansprüche, Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen nicht nur zu Kenntnis genommen sondern auch ausreichend berücksichtigt werden, erreichen wir nur, wenn wir zuallererst die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene stärken. Aus diesem Grund spricht sich der SSW für die Möglichkeit aus, in Gemeinden mit unter 8.000 Einwohnern die Einrichtung von Seniorenbeiräten zu ermöglichen, wenn mindestens 5 Seniorinnen oder Senioren dies wünschen. Durch eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung würde sichergestellt, dass sich die ältere Generation überall, wo sie direkt betroffen ist, aktiv einbringen kann.

Der Entwurf, der sich stark am mecklenburg-vorpommerischen Seniorenmitwirkungsgesetz orientiert, sieht ein umfassendes Initiativ- und Anhörungsrecht der jeweiligen Seniorenbeiräte auf Landesebene vor. Auch dies ist notwendig, wenn wir es mit der Mitwirkung ernst meinen. Doch diese Änderungen sind nach unserer Einschätzung sehr weit reichend. Wir halten es deshalb für notwendig, dass wir uns im Rahmen der Anhörung und der Diskussion im Ausschuss sorgfältig mit den Auswirkungen dieser Vorschläge beschäftigen. Für den SSW ist dabei klar, dass die Gesetzgebungskompetenz ausschließlich bei Landesregierung und Parlament liegt.

Damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es steht außer Frage, dass die Älteren in unserer Gesellschaft über wertvolle Erfahrungen verfügen, die bei der Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens helfen und die nicht zuletzt für die Landespolitik von großer Bedeutung sind. Hier sind wir uns sicher alle einig. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Austausch mit den Seniorinnen und Senioren bei allen hier vertretenen Fraktionen fester Bestandteil der parteiinternen Arbeit ist. Und auch der Landesseniorenrat sorgt mit seiner Arbeit regelmäßig dafür, dass das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben der Gegenwart genutzt werden. Es lässt sich schon heute festhalten, dass sich die Über-60-Jährigen – neben der Arbeit im Altenparlament – auf verschiedenen Wegen in die unterschiedlichsten Bereiche der Landespolitik einbringen. Dies reicht aber nicht. Und deshalb geht es jetzt darum, im Rahmen der weiteren Arbeit mit dem Gesetzentwurf, weit reichende Befugnisse für die Seniorenvertretungen auf allen Ebenen zu verankern. Dies ist eine wichtige Aufgabe, an der der SSW konstruktiv in den zuständigen Ausschüssen mitarbeiten wird.

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