Tale · 21.02.2014 Grundwasser und Trinkwasserversorgung vor Fracking schützen

„Es ändert nichts an der Tatsache, dass das Bundesbergrecht geändert werden muss. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihren Bestrebungen hier alle Register zu ziehen.“

Wir sind in Schleswig-Holstein in der guten politischen Situation, dass sich alle Fraktionen im Grundsatz darin einig sind, Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl abzulehnen.
Diese Voraussetzung ist unsere Stärke, wenn es darum geht, auch für eine Änderung des Bundesbergrechts zu kämpfen. Dass dies nicht einfach wird, war uns von vornherein bewusst. Und wir müssen leider erkennen, dass die Interessenlage in Bezug auf Fracking bei den Ländern sehr unterschiedlich ist. Daher sind wir uns alle im Klaren darüber, dass dies sehr dicke Bretter sind, die gebohrt werden müssen. Unsere interfraktionelle Gesetzesinitiative für ein bundesweites Verbot von umwelttoxischem Fracking befindet sich immer noch im Bundesratsverfahren.

Klar ist, wir müssen das Bundesbergrecht endlich modernisieren. Das bedeutet, wir brauchen endlich ein Bergrecht, das den modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht. Diese wären: Berücksichtigung von Umweltbelangen, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländern und mehr Transparenz. Das ist auch ein Ergebnis der Ausschussberatungen hierzu. Und je geschlossener der Landtag in dieser Sache stimmt, desto mehr unterstreichen wir die Notwendigkeit.
Daher halte ich es für einen guten Schritt, dass Minister Habeck nun – abseits der offiziellen Verfahrenswege – auf seine Länderkollegen zugegangen ist und die Initiative ergriffen hat, um dem Verfahren auf anderem Wege neues Leben einzuhauchen. Wir sind gespannt wie die Antworten ausfallen. Zumindest lassen sich daraus neue Erkenntnisse und Rückschlüsse ziehen, wie im Bundesrat weiter mit unserer Initiative verfahren werden kann.

Wir haben derzeit die Situation, dass wir durch das Einziehen einer Veränderungssperre bis zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Zeit gewonnen haben. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass das Bundesbergrecht geändert werden muss. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihren Bestrebungen hier alle Register zu ziehen.

Nun liegt uns ein Gesetzentwurf der Piraten zum Schutz des Wassers vor, der mehrere Aspekte aufgreift, von der Änderung des Landeswassergesetzes, des Landes-Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes bis zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes.
Damit verfolgen die Piraten das Ziel, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor möglichen Risiken von Fracking zu schützen.
Diesem Ziel kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Und ich glaube niemand wird sich diesem Ziel entgegenstellen. Das ist in unser aller Interesse. Die Frage ist jedoch, ob der von den Piraten vorgeschlagene Weg realisierbar ist? Hier sehe ich einige Schwierigkeiten.
Aber wir werden den Gesetzentwurf dem parlamentarischen Verfahren zuführen und uns im Ausschuss ausführlich damit befassen. Das heißt, wir werden hierzu eine Anhörung bekommen und die werden wir auswerten. Dann werden wir sehen, ob der Gesetzentwurf oder Teile des Entwurfs ausreichend sind, um das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor möglichen Risiken von Fracking zu schützen.

Grundsätzlich ändert das jedoch nichts daran, dass wir alles dafür tun müssen das Bergrecht zu ändern. Das muss erste Priorität haben. Ich begrüße jedoch alle Vorschläge, die geeignet sind eine zweite Deichlinie zu ziehen. Diese müssen aber Hand und Fuß haben und rechtlich Stand halten können. Ansonsten schaden wir der Sache mehr als das es ihr dienlich ist.

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