Tale · 22.09.2017 Handlungsfreiheit für die Gemeinden, wenn sie diese wünschen

Lars Harms zu TOP 5+6 - Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge sind zweifelsfrei eines der emotionalsten Themen der Kommunalpolitik. Die Meinungen dazu gehen bisweilen weit auseinander. Auch in der Landespolitik. Es gibt kaum ein Thema, das so stark polarisiert. Das mag zum einen auch daran liegen, dass nicht wenige Anwohner einen Zahlungsbescheid in ihrem Briefkasten fanden, der nicht nur Schweiß und Tränen ins Gesicht treibt, sondern vor allem auch Existenzen bedroht. Dieser Worst-Case war leider kein Einzelfall. Von daher sind wir als Politik gut beraten, in dieser Situation Abhilfe zu schaffen. Wir als SSW im Landtag haben deshalb 2008 für eine Regelung gestimmt, welche die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufhebt. 

Allerdings unterscheidet sich natürlich die finanzielle Lage von Kommune zu Kommune. Und es gibt Kommunen, die sich einen Verzicht auf diese Gelder leisten können und es gibt natürlich auch Kommunen, die das nicht so einfach können. Aus diesem Grund hat der Gemeindetag in der letzten Wahlperiode interveniert und klargestellt, dass er wieder eine Regelung haben wollte, die eine Erhebungspflicht vorsah. Die Begründung war recht einfach. Man wollte nicht, dass ein und dieselbe Sache in der Kommunen unterschiedlich behandelt wird und man wollte natürlich auch nicht, dass man auf kommunaler Ebene unendliche Diskussionen zu diesem Thema bekommt. Auf Wunsch des Gemeindetages hat die Küstenkoalition deshalb das Gesetz wieder geändert und dabei aber die Möglichkeit geschaffen, wiederkehrende Ausbaubeiträge in vorher festgelegten Regionen zu erheben. Die Last sollte auf möglichst viele Schultern verteilt werden können. Die konkrete Umsetzung zur Finanzierung wollten wir den Kommunen nicht vorschreiben. 

Nun besteht von Seiten der regierungstragenden Fraktionen der Wunsch, die Erhebungspflicht wieder aufzuheben und spiegelt im Prinzip das wider, was wir schon 2008 gesagt und auch mit unseren Stimmen beschlossen haben. Dabei geht es darum, den Kommunen Spielraum zu geben und eben unterschiedliche Möglichkeiten an die Hand zu geben. Ein solches Vorgehen, können wir als SSW natürlich immer noch begrüßen. Nichtdestotrotz geht es bei einem solchen Gesetz auch darum, die Erfahrungen aus der Praxis genau zu analysieren. Dabei geht es um die Frage, wie die Kommunen das derzeitige Gesetz angewandt haben und welche Entwicklung sich in den letzten Jahren in dieser Hinsicht bemerkbar gemacht hat? Wir denken dabei insbesondere an die wiederkehrenden Beiträge.

Am Ende mag herauskommen, dass die Gemeinden auf die Ausbaubeiträge verzichten können und aber auch die Möglichkeit haben, auf verschiedene Art und Weise weiterhin Ausbaubeiträge zu erheben. Entscheidend dürfte dabei auch sein, was die Gemeinden selbst dazu sagen. Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zu gewähren, aber sie müssen diese Handlungsfreiheit auch haben wollen. In der Vergangenheit war dies nicht der Fall. Aber wir können dies jetzt anhand des Gesetzentwurfes mit den Gemeinden und anderen Beteiligten neu diskutieren.

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