Press release · 26.09.2025 Historischer Beschluss: Bundesrat fordert Minderheitenschutz im Grundgesetz

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den Schutz der nationalen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Für den SSW ist das ein wichtiger Etappensieg nach jahrzehntelangem Einsatz. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

Hierzu erklärt die Landesvorsitzende des SSW, Sybilla Nitsch:
"Heute ist ein historischer Tag. Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz der dänischen Minderheit, der Friesen, der Sinti und Roma und der Sorben im Grundgesetz verankert wird. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats ist dieser Anspruch endlich auf Bundesebene angekommen.
Es geht nicht nur um schöne Worte, sondern um Rechtssicherheit: Minderheiten sollen sich darauf verlassen können, dass ihr Platz in unserer Gesellschaft nicht in Frage gestellt wird. Dass diese Selbstverständlichkeit nun den Weg in unsere Verfassung finden soll, ist ein großer Erfolg."

Der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, erklärt: 
"Minderheitenschutz bedeutet nicht Symbolpolitik, sondern Verlässlichkeit. Wer in einer Demokratie einer Minderheit angehört, muss sicher sein, dass Sprache, Kultur und Identität nicht vom politischen Wetter abhängen, sondern geschützt sind. Der heutige Beschluss ist deshalb nicht nur ein Signal an die Minderheiten selbst, sondern auch ein Bekenntnis zur Stärke unserer Demokratie. Mein Dank gilt Ministerpräsident Daniel Günther, der mit großem Engagement und einem überzeugenden Redebeitrag dafür gesorgt hat, dass heute trotz ablehnender Ausschussempfehlung eine Mehrheit für den Entschließungsantrag zusammen gekommen ist."

Der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler erklärt:
"Die Rückendeckung aus dem Bundesrat ist ein starkes Signal für den Schutz und die Förderung unserer Minderheiten. Im Bundestag werde ich diese Vorlage jetzt erneut nutzen und auf die demokratischen Parteien zugehen, um die Initiative weiter voranzutreiben."

Hintergrund: 
Bereits 2019 hatten Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Damals empfahlen die zuständigen Ausschüsse noch, die Initiative nicht weiterzuverfolgen. Eine Mehrheit kam daher nicht zustande. Mit dem heutigen Beschluss hat sich das Blatt gewendet: Der Bundesrat fordert nun ausdrücklich, den Schutz der anerkannten nationalen Minderheiten (Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma) im Grundgesetz zu verankern.
 

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