Tale · 05.09.2018 Integration durch Beschäftigung

Lars Harms zu TOP 23+29 - Asylrecht

„Fast die Hälfte derjenigen, die in den letzten drei, vier Jahren zu uns gekommen sind, haben inzwischen einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz. Das sind hervorragende Werte!“

Es ist kein Geheimnis, dass der Druck auf die Bundesregierung bezüglich des Asylrechts aber eben auch wegen dem viel diskutierten Einwanderungsgesetz groß ist. Die Menschen im Land erwarten tragfähige und vor allem auch belastbare Lösungen. Denn auf der einen Seite ist es so, dass Menschen, die für eine durchaus lange Zeit bei uns bleiben, nicht arbeiten dürfen. Und auf der anderen Seite werden, wie es auch in den letzten Wochen vermehrt in den Medien berichtet wurde,  oftmals junge Menschen, die sich in Schule oder Ausbildung befinden, abgeschoben. Mit einem solchen Zustand ist als Gesellschaft nur sehr wenig anzufangen, jedenfalls ist das unsere Sicht der Dinge. Daher würden wir uns, genauso wie es die Kollegen von der SPD beschrieben haben, wünschen, dass Menschen nicht aus dem Berufs- oder Ausbildungsleben heraus abgeschoben werden. 

Auf der einen Seite, stellen wir als Gesellschaft zurecht bestimmte Ansprüche an die Menschen, die zu uns kommen, auf der anderen Seite, schieben wir in einigen Fällen, eben genau jene Menschen ab, die diese Ansprüche erfüllen. Diese Schieflage muss endlich beendet werden. Natürlich beruht das ganze Verfahren auf ein äußert komplexes Regelwerk. Nichtdestotrotz geht es nun darum, eben genau dieses Regelwerk auf neue Füße zu stellen. Auch wenn diese Forderung nicht neu ist, so ist sie nicht weniger bedeutsam: Es muss endlich dafür Sorge getragen werden, dass adäquate Ausbildungs- Weiterbildungs- und vor allem Arbeitsplätze auch tatsächlich genutzt werden können! Integration kann ohne tägliche, sinnvolle Beschäftigung kaum funktionieren. Die sichere Unterkunft alleine, ist kein Integrationsansatz. Deswegen, ist die Aufnahme einer regelmäßigen Tätigkeit, so wichtig. Einen geregelten Alltag, inmitten von Mitschülern oder Kollegen, das ist das, was sich diese Menschen wünschen. Sie wollen arbeiten, lernen, etwas tun. Dies ist der Wunsch von den allermeisten. Und selbst, wenn diese Menschen und Familien eines Tages in ihre Heimat zurückkehren, dann sollte es unser Interesse sein, ihnen ein vernünftiges Werkzeug mitzugeben, um in ihrer Heimat auch eine Zukunft haben zu können. Deshalb muss man auch denjenigen, die vielleicht keine Bleibeperspektive haben, Möglichkeiten zur Weiterbildung geben. Das wäre echte Entwicklungshilfe!

An dieser Stelle ist es sicherlich förderlich, sich einmal die Zahlen ganz genau anzusehen. Zwischen Januar und Ende Juli dieses Jahrs hat das BAMF über 138.449 Asylanträge entschieden. Die meisten von ihnen wurden abgelehnt. Die Gesamtschutzquote lag  bei 31,6 Prozent. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren verstetigt. Das bedeutet, dass die meisten Menschen, die zu uns kommen, unser Land auch wieder verlassen müssen. Für diejenigen, die  bei uns bleiben, gibt es laut aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur zu vermelden, dass immer mehr von ihnen einen sozialversicherten Job finden. Für fast 300.000 von den in Deutschland verbliebenen 750.000 Asylbewerbern ist dies der Fall. Hinzu kommen mehr als 60.000 junge Menschen in Ausbildung oder Bewerber auf einen Ausbildungsplatz. Die entsprechenden Förderprogramme werden gut angenommen. Und fast die Hälfte derjenigen, die in den letzten drei, vier Jahren zu uns gekommen sind, haben inzwischen einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz. Das sind hervorragende Werte und das zeigt, dass Integration – trotz aller Schwierigkeiten – bei uns recht gut funktioniert. Deshalb ist der Vorstoß, Asylbewerbern und Geduldeten, die in einem Ausbildungsverhältnis oder einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, die Möglichkeit zu bieten, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, richtig. Genau das muss jetzt im neuen Einwanderungsgesetz geregelt werden. Was zu tun ist, ist bekannt – nun muss die Bundesregierung aber auch liefern!

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