Tale · 25.01.2006 Keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung vonTelefon- und Internetverbindungen

Die Möglichkeiten, die die neuen Kommunikationstechniken für uns bereitstellen sind nahezu grenzenlos. SMS verschicken oder telefonieren mit dem Handy von jedem Punkt in Deutschland und im Internet surfen oder E-Mails versenden. Dies alles ist machbar geworden durch die neuen Telekommunikationstechniken. Insbesondere das Internet bietet hierbei immense Möglichkeiten. So können riesige Datenmengen vom anderen Ende der Welt in die eigenen vier Wände innerhalb von Sekunden übertragen werden.
Aber, weil diese Medien nicht von sich aus erkennen können, welche Informationen gut oder böse sind, juckt es Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden in den Fingern, diese Informationsflut zu sammeln, zu kontrollieren und auszuwerten.

Um Kriminellen, die diese Techniken für illegale Zwecke nutzen, das Handwerk legen zu können, wurde in Deutschland die Vorratsspeicherung von Bestands-, Verbindungs- und Nutzungsdaten  eingeführt.
Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember im letzten Jahr wurde einer EU-Richtlinie zugestimmt, die den Weg ebnet für eine flächendeckende Überwachungsstruktur in Europa. Damit bekommen wir eine Ausweitung der bisherigen Regelung. Das heißt, wer in der EU Anrufe tätigt, im Internet surft oder E-Mails verschickt oder andere Dinge im Internet nutzt, muss künftig davon ausgehen, dass seine elektronischen Fußspuren zwischen 6 und 24 Monate lang gespeichert werden. Dabei beschränkt sich die Richtlinie auch nicht auf Daten bezüglich des organisierten Verbrechens oder des Terrorismus, sondern allgemein auf „schwere Straftaten“. Hierbei obliegt es den einzelnen Nationen festzulegen, was eine “schwere Straftat“ ist. Ebenso werden nicht zustande gekommene Telefonanrufe gespeichert, und dabei wurden keine Sicherheits- und Datenschutzkriterien in die Richtlinie eingearbeitet.
Mit dieser Richtlinie schafft die EU ein Meer von Daten, damit Polizei und Geheimdienste mit Hilfe von Data-Mining-Techniken untersuchen und rekonstruieren können, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert hat.

Schon als wir im Mai 2001 hier im Parlament die Telekommunikationsüberwachungsverordnung debattiert haben, hat der SSW sich eindeutig gegen eine solche Verordnung ausgesprochen. Wir waren der Auffassung, dass diese Verordnung einen Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger darstellt, der nicht gerechtfertigt ist. Angesichts der Tatsache, was die EU jetzt auf den Weg gebracht hat, wird der SSW bei seiner kritischen und ablehnenden Haltung solchen Überwachungsinstrumenten gegenüber bleiben.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein weiteres „Law-and-order“-Instrument. Leider gehört unsere neue Landesregierung auch zu den begeisterten Fürsprechern einer Politik, mit der unter dem großen Deckmantel der Terrorismusbekämpfung die Bürgerrechte immer weiter zerlegt werden. Es ist schon bezeichnend, dass unser sozialdemokratischer Innenminister nicht einmal dann rot wird, wenn er die Rasterfahndung verlängert oder das Polizeirecht verschärft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn selbst die Gewerkschaft der Polizei diese Innenpolitik für überzogen hält, dann sollten Sie sich doch langsam fragen, wie weit Sie sich eigentlich noch von Ihrer nüchternen und liberalen Linie entfernen wollen.
 
 

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