Tale · 06.05.2009 Keine Landesmittel für den Ausbau von Lübeck Blankensee

Die Debatte im März zum Flughafenentwicklungskonzept hat deutlich gemacht, dass die überwiegende Mehrheit hier im Landtag den Flughafen Lübeck Blankensee als den wichtigsten Flughafen in Schleswig-Holstein ansieht. Der Lübecker Flughafen ist der einzige Flughafen im Land, der überhaupt eine Chance hat, am Markt zu bestehen. Dafür bedarf es aber einiger grundlegender Entscheidungen und Voraussetzungen. Eine davon ist der Ausbau des Flughafens oder die nicht unerhebliche Frage, wer den Flughafen künftig betreiben soll.

Mit dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss wurden die planerischen Voraussetzungen geschaffen, die Kapazitäten des Flughafens zu erweitern. Damit hat das Land einen überlebenswichtigen Betrag für den Flughafen geleistet. Nun wissen wir alle, dass die Gemeinde Groß Grönau Klage, gegen eben diesen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens erhoben hat. Auch wenn dies für den Ausbau eine Verzögerung bedeuten kann oder gar ein Ausbauverbot mit sich führen kann - was wir politisch so oder so bewerten können - möchte ich klarstellen, dass die Gemeinde Gr. Grönau nur von ihrem verbrieften Recht gebrauch gemacht hat. Dies sollten wir akzeptieren. Und nun bleibt abzuwarten was aus der Klage wird.

Die Gemeinde Gr. Grönau hat dankenswerter Weise, allen politischen Parteien hier im Landtag die gutachterliche Stellungnahme zukommen lassen – und damit kommen wir auch schon zum ersten Teil des vorliegenden Antrages – den wir auch zur Kenntnis genommen haben. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Was nun den zweiten Teil des Antrages angeht, verhält es sich für den SSW wie folgt.
Investitionszuschüsse und eine Beteiligung des Landes am Flughafen Lübeck werden von uns nicht unterstützt. In diesen beiden Forderungen unterstützen wir den Antrag.
Es gibt keinen Grund, dass das Land sich an dem Flughafen finanziell beteiligt. Dies haben wir auch schon gesagt, als es um Kiel Holtenau ging.
Die Landesregierung hat bereits eine finanzielle Beteiligung am Flughafen abgelehnt. Aus Sicht des SSW kann es nicht Aufgabe des Staates sein, einen Flughafen zu betreiben oder Anteile daran zu halten.
Aufgabe des Staates ist, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und dies hat das Land mit dem Planfeststellungsbeschluss getan.

Der Punkt des Antrages, der aus unserer Sicht gar nicht geht, ist die Forderung, kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen gegen die Hansestadt zu prüfen, wenn Lübeck oder die Flughafen GmbH mit neuen Krediten den Ausbau finanzieren will. Hierzu möchte ich klar sagen, hier geht der Antrag mit seiner Forderung weit über das Ziel hinaus. Zur kommunalen Selbstbestimmung gehört, dass grundsätzliche Recht der Kommunen, sich eigenwirtschaftlich zu betätigen. Dass die Grünen der Stadt Lübeck dieses Recht absprechen wollen, find ich schon ein starkes Stück. Und dies stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, zumal die Kommunalaufsicht sowohl angerufen werden kann oder auch selbständig tätig werden kann. Der Landtag darf sich in diese kommunale Angelegenheit aber nicht einmischen.

Wir wissen, dass der Flughafen finanziell derzeit nicht auf Rosen gebettet ist. Und es ist derzeit nicht absehbar, wie sich der Flughafen Lübeck-Blankensee in Zukunft entwickeln wird.
Es dürfte für die Zukunft aber klar sein, wenn sich auch Sicht des Lübecker Flughafens alles zum Guten wendet, dann muss die Landesregierung kurzfristig Planungen und Schritte hin zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Lübeck und Hamburg forcieren. Nur so können wir langfristig den Flughafen Lübeck sichern.

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