Tale · 01.07.2011 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH

Die über 10.000 Beschäftigten im UKSH kommen schon seit Jahren nicht zur Ruhe. Mit der drohenden Privatisierung sind ganz konkrete Ängste und Unsicherheiten um die eigene berufliche Zukunft verbunden. Doch damit nicht genug: Aktuell wird nun auch noch am Sinn der schwierigen und mitunter schmerzhaften Fusion der beiden Standorte gezweifelt. Der Presse konnten wir entnehmen, dass sich der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin unmissverständlich für eine Trennung von Lübeck und Kiel ausspricht.

Aus Sicht des SSW bringt ein solches Votum, wenn es auch glücklicherweise nicht bindend ist, nicht nur weitere Unruhe für die vielen Beschäftigten im Universitätsklinikum, sondern es erscheint auch ökonomisch zweifelhaft. Die entstandenen Gewinne durch Synergieeffekte liegen deutlich über den Kosten des Fusionsprozesses. Diesen rückgängig zu machen, würde viele Millionen Euro kosten. So viel ist klar. Und auf der Basis der heutigen Faktenlage scheint uns auch nur ein fusioniertes Klinikum die nötige Schlagkraft zu haben, um in der ersten Liga der Maximalversorger mitzuspielen und ein hohes Niveau der Krankenversorgung zu halten, während es gleichzeitig rentabel wirtschaftet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Weg der Defusionierung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Uniklinikums beiträgt. Nichts desto trotz stellt der Antrag der SPD eine unnötige Vorfestlegung für eine bestimmte Struktur des Klinikums dar, der wir in der heutigen Lage nicht zustimmen können.

Nach Auffassung des SSW muss in Zeiten, in denen der Regierung offensichtlich der Mut zum klaren Bekenntnis für das Universitätsklinikum fehlt und leider kein breiter politischer Wille zur baulichen Sanierung mit Mitteln der öffentlichen Hand erkennbar ist, zumindest eins klar sein: Es darf im Rahmen des Markterkundungsverfahrens keine Vorfestlegung auf ein Modell geben, das eine spätere vollständige oder auch nur teilweise Privatisierung des Primärbereichs beinhaltet. Denn eine solche Privatisierung wird zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Qualität der Krankenversorgung und nicht zuletzt auch auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Universitätsklinikum haben.

Das UKSH ist natürlich kein völlig gewöhnliches Krankenhaus. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass dem Universitätsklinikum allein schon deshalb eine ganz besondere Bedeutung für Schleswig-Holstein zukommt, weil nur hier unverzichtbare universitäre Forschung betrieben und die Qualität der medizinischen Versorgung weiterentwickelt wird. Mit der Übergabe der Verantwortung an Private verlieren wir an Einfluss auf die Entwicklung im Gesundheitsbereich und wir berauben uns der Möglichkeit, hier mitzugestalten. Uns allen sollte endlich eines klar werden: Die Bereiche der Krankenversorgung und der Forschung und Lehre sind Teil der Daseinsvorsorge und damit öffentliche Aufgaben. Sie müssen auch in Zukunft vom Land wahrgenommen werden. Dies muss die Grundlage jeder weiteren Entscheidung sein.

Mit Blick auf die von Minister de Jager vorgestellten Modelle, die als Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Raum stehen, muss ich eines deutlich sagen: Die zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Fakten reichen als Grundlage zur abschließenden Meinungsbildung nicht aus. Zumindest meiner Fraktion liegen zu den unterschiedlichen Modellen, die bekanntlich von der Beteiligung öffentlicher Einrichtungen an der baulichen Sanierung bis hin zur sofortigen Privatisierung eines Standortes gehen, keine detaillierten Informationen vor. So ist zum Beispiel völlig unklar, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Varianten für die Versorgungsqualität hätten. Für uns ist klar, dass bei der Entscheidung über die Zukunft des UKSH neben der auszuschließenden Privatisierung des Primärbereichs vor allem günstige Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums maßgeblich sein müssen. Dabei darf die Schaffung dieser Rahmenbedingungen aber nicht zur weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen oder gar zu Lasten der Patienten gehen.

Ich halte also fest: Die Faktenlage ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umfassend. Gleichzeitig wächst der Druck, das UKSH baulich zu sanieren. Um endlich eine tragfähige Lösung zu finden, die auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive bietet, dürfen wir uns heute nicht unnötig vorfestlegen. Für uns ist aber klar, dass wir uns an Vereinbarungen halten wollen. Und deshalb darf es keine Vorfestlegung für eine wie auch immer geartete Privatisierung geben.

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