Pressemeddelelse · 13.02.2006 Kiesbetriebe nicht zusätzlich mit Maut belasten

Der SSW fordert von der Landesregierung, dass die Kiesbetriebe in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg von der künftigen Bundesstraßen-Maut ausgenommen werden. „Die regionale Kiesbranche ist zwingend auf die Bundesstraße 77 angewiesen. Außerdem werden diese Betriebe ohnehin schon durch marode Landesstraßen zusätzlich belastet. Deshalb muss die Landesregierung entweder einen finanziellen Ausgleich für besonders betroffene Betriebe schaffen oder die Mautpläne ad acta legen“, fordert der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

„Die regionalen Kies- und Sandbetriebe im Norden und Westen des Landes sind von der neuen Maut für Bundesstraßen besonders hart betroffen. Sie müssen die B 77 befahren, um zu ihren Kieswerken zu kommen und von dort den Kies zu ihren Kunden zu transportieren.
Da zudem die Landesstraße 40 zwischen Alt-Bennebek und Erfterdamm marode ist und deshalb auf Jahre hinaus für Lastwagen gesperrt bleibt, müssen diese Fuhrunternehmen ohnehin schon größere, kostenintensive Umwege fahren.

Wenn jetzt auch noch die B 77 mautpflichtig gemacht wird, bedeutet dies eine erhebliche, doppelte Benachteiligung gegenüber den Mitbewerbern in anderen Landesteilen. Deshalb muss die Landesregierung den betroffenen Betrieben helfen, indem sie nicht mit Mautkosten belastet werden und so schnell wie möglich wieder die L 40 nutzen können.

Die Kies- und Sandbetriebe im Norden würden durch die Maut doppelt benachteiligt. Dies würde Arbeitsplätze kosten und muss deshalb auf jeden Fall verhindert werden“, warnt Lars Harms.


Hintergrund:

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 16/549) des SSW-Abgeordneten bestätigt die Landesregierung ihre Pläne, für den LKW-Verkehr auf der B 77 zwischen Schleswig und Flensburg und der B 4 zwischen Bad Bramstedt und Hamburg in Zukunft Maut zu erheben. Ein finanzieller Ausgleich für die betroffenen Betriebe sei nach Einführung der Mautpflicht nicht vorgesehen, so das Wirtschaftsministerium.

Gleiches gilt in Bezug auf die Sperrung der L 40. In einer Antwort auf eine zweite Kleine Anfrage des SSW (Drs. 16/547) stellt die Landesregierung fest, dass es für Kiesbetriebe keine Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Strecke geben wird und kein finanzieller Ausgleich für die dadurch verursachten Mehrkosten vorgesehen ist. Die Sanierung des ersten Bauabschnittes auf dieser Strecke wird aber erst in 2007 begonnen.

  
 

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