Tale · 26.08.2021 Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen Kleinanleger unterstützen und nicht bestrafen

„Wir erleben, dass allergrößten Weltkonzerne hofiert werden, indem der Gesetzgeber bei Steuerschlupflöchern freundlich wegschaut – aber der Kleinanleger wird geschröpft. Diese Ungerechtigkeit und Quasi-Bestrafung der kleinen Leute wollen wir abstellen.“

Lars Harms zu TOP 21 - Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen (Drs. 19/3189)

Wie kann der durchschnittliche Kleinsparer effektiv entlastet und gleichzeitig beim Aufbau eines gewissen Vermögens gefördert werden? Diese Überlegung stand hinter dem Antrag, den wir vom SSW hier vorgelegt haben. Für unseren Lösungsvorschlag haben wir den Sparerpauschbetrag in den Blick genommen. Dieser gehört deutlich nach oben geschraubt, damit die Menschen davon auch endlich etwas haben.

Eine ausführliche Begründung für unsere Initiative haben wir ja schon im Antrag dargelegt. 
Seit zwölf Jahren liegt der Sparerpauschbetrag – also die Höhe der Gewinne, Dividenden und Zinsen, die Anleger steuerfrei behalten können – festgezurrt bei 801 Euro pro Person und Jahr bzw. bei 1602 Euro bei Zusammenveranlagungen. Wer darüber liegt, muss pauschal saftige 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch noch Kirchensteuer abdrücken. Das ist schon ein ziemlich tiefer Griff des Staates in die Tasche der kleinen Leute. Und in den letzten 30 Jahren war der Pauschbetrag ja sogar schon viel höher als jetzt, kurz: Die Bedingungen für tüchtige Kleinsparer und -anleger sind alles andere als rosig – und das, wo doch alle permanent darauf drängen, dass man ja privat für das Alter vorsorgen und sich als Privatbürgerin und -bürger auch mit Aktienanlagen beschäftigen solle. Hier müssen wir entsprechend an den Stellschrauben drehen.

Denn den Sparerpauschbetrag haben ja inzwischen fast alle als Stichwort auf dem Schirm und für den SSW geht es hier auch darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Wir erleben seit Jahrzehnten, dass die allergrößten Weltkonzerne hofiert werden, indem der Gesetzgeber bei Steuerschlupflöchern freundlich wegschaut – aber der Kleinanleger wird geschröpft. Da ist der Staat sofort da. Diese Ungerechtigkeit und Quasi-Bestrafung der kleinen Leute wollen wir abstellen. Die vorausschauenden fleißigen Kleinanleger sollen sich für ihre Sparanstrengungen und Vorsorgeleistungen doch belohnen dürfen. 

In der Diskussion liegen ja inzwischen schon einige Vorschläge für eine neue Pauschbetragsgrenze auf dem Tisch – von eher leichten Erhöhungen auf knapp 1.000 Euro, um zumindest schon mal die Inflation auszugleichen, bis hin zu deutlich höheren vierstelligen Beträgen. Wir haben dies vorerst bewusst offengelassen, um in größerer Runde gemeinsam zu beraten. Höchstwahrscheinlich würde eine höhere Pauschbetragsgrenze ja nicht von jedem Anleger in jedem Jahr voll ausgeschöpft werden, aber es erscheint uns durchaus sinnvoll, die Grenze so weit anzuheben, dass ein Kleinanleger auch mal eine größere Summe aus dem Depot herausnehmen können sollte, ohne dass sofort die 25%-Abgeltungssteuer anfällt.

Und dabei geht es uns nicht nur um die Altersvorsorge. Der durchschnittliche Sparer plant ja vielleicht auch schon vor der Rente mal eine Investition, etwa ein neues Auto oder ein neues, größeres Haushaltsgerät oder eine Solaranlage auf dem Hausdach. Oder es passiert etwas Unvorhergesehenes, wie beispielsweise der Jobverlust. In solchen Situationen wäre es doch eine Entlastung – finanziell wie emotional – wenn man auf ein gewisses finanzielles Polster zurückgreifen könnte, das man nicht unter Inkaufnahme von Niedrig- oder gar Strafzinsen als Bargeld auf dem Konto gebunkert hat, sondern an das man durch den Verkauf von Aktien recht zügig und ohne großen Verlust herankommt.

Tatsache ist: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fuchsen sich in die Themen Kapitaleinkünfte und Aktienmärkte ein und investieren auch in Aktien, ETFs oder Fonds. Dies sollten wir unterstützen und nicht bestrafen. Deshalb brauchen wir einen deutlich höheren Sparerpauschbetrag oder eben einen entsprechend ähnlich wirkenden zusätzlichen Sonderfreibetrag. Denn dieser käme den Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland zugute, auf dass diese sich durch kluge Spar- und Anlagebemühungen selbst etwas Gutes tun könnten. Wir freuen uns daher auf die weiteren Beratungen und darauf, dass das Thema dann hoffentlich bald auch auf Bundesebene entsprechend angegangen werden mag.

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