Tale · 24.02.2023 Kleine Kulturinitiativen dürfen nicht leer ausgehen

„Laut Antrag - soll für die Auszahlung der Fördermittel ein unkompliziertes Antragsverfahren auf den Weg gebracht werden - herrlich! Dann gilt bisher scheinbar ein viel zu kompliziertes Antragsverfahren. Aber müssen wir das wirklich hier im Plenum diskutieren?“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 33 - Schleswig-Hosteinische Kulturinstitutionen umfassend unterstützen (Drs. 20/719)

Wir freuen uns, dass wir über den vorliegenden Antrag der Koalitionspartner, den Fokus auf die aktuelle Fördersituation von kleinen und großen Kulturinstitutionen- und Angeboten richten.
Die Pandemiejahre haben den Kulturschaffenden schon genügend zu gesetzt.  
Die Energiekrise führt erneut zu einer großen Herausforderung für die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Seit einigen Tagen können nun die Anträge auf Fördermittel des Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden. Wenn wir uns die Förderkriterien des Energiefonds des Bundes anschauen, werden bereits eine große Menge an Kulturangeboten abgedeckt, die unter den gestiegenen Energiekosten leiden.
Da die Antragsstellung erst seit einigen Tagen läuft, zeichnet sich noch kein klares Bild davon ab- welche Kulturangebote tatsächlich durchs Raster fallen.
Mutmaßlich werden es die eher kleinen Kulturinitiativen sein, die leer ausgehen.
Wie schon bei den Corona Unterstützungen, trifft es vielleicht wieder besonders die bildenden Künste oder Kulturangebote, die über große Bildungseinrichtungen angeboten werden und somit die Förderkriterien nicht erfüllen können.
Hier sollte dann die Landesregierung Gelder aus dem 8-Punkte Entlastungspaket bereitstellen, um mit finanzieller Unterstützung einzuspringen. Laut Antrag - soll für die Auszahlung der Fördermittel ein unkompliziertes Antragsverfahren auf den Weg gebracht werden - herrlich! Dann gilt bisher scheinbar ein viel zu kompliziertes Antragsverfahren.  Aber müssen wir das wirklich hier im Plenum diskutieren?

Aufgrund der breiten Antragsberechtigung seitens der Bundesgelder, kann es sich bei den nichtberücksichtigen Anträgen nicht um Unsummen handeln.
Hierfür wurden bereits Richtlinien angekündigt- die dann ja hoffentlich zielgerichtet im Sinne unserer Kulturangebote in Schleswig-Holstein formuliert sein werden und auch die kleinen Initiativen berücksichtigen.
Wir sollten auf jeden Fall den Auszahlungsprozess genau beobachten und mit den Kulturverbänden und Kulturorganisationen im engen Austausch evaluieren. Sobald wir dann genauere Informationen und Fakten zur Bedarfslage haben- müssen die Unterstützungsforderungen an das Land angepasst werden.

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