Speech · 18.06.2009 Konjunkturpaket II: Lärmschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas und Bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen des Konjunkturpaketes

Die zu hohe Lärmbelastung ist ein altbekanntes Problem in unseren Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen. Schätzungsweise 80% der Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich an ihrem Arbeitsplatz durch zu viel Lärm gestört und reagieren darauf mit gesundheitlichen Schäden. Aber auch die Schüler werden vom hohen Lärmpegel gesundheitlich und in ihrem Lernerfolg beeinträchtigt. Sie können sich im Unterricht nicht konzentrieren, sie sind Dauerstress ausgesetzt und im Endeffekt senkt sich ihr Lernerfolg.

Auch die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und mit der Broschüre „Psst, könnt ihr bitte leise sein“ ein umfangreiches Informationsmaterial für alle Betroffenen und Interessierten bereit gestellt. Gerade das fehlende Fachwissen bei Architekten und Bauingenieuren ist häufig der Grund dafür, dass die bestehenden DIN-Normen nicht berücksichtigt werden. Außerdem ist die DIN-Norm 18041 zwar eine anerkannte Regel bei allen Neubauten, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen. Sie ist aber nicht im Baurecht verankert, so dass eine Berücksichtigung nur auf freiwilliger Basis stattfindet. Der SSW begrüßt daher die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer umfassenden Verteilung dieser Broschüre an alle bekannten Bauträger von Bildungseinrichtungen.

Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Einhaltung der DIN-Norm als Fördervoraussetzung für Projekte im Konjunkturprogramm ist zwar ebenfalls zu begrüßen - kommt jedoch zu spät. Die Richtlinien sind bereits festgelegt und die Kreise und kreisfreien Städte haben ihre Anträge eingereicht. Wie das Bildungsministerium mitgeteilt hat, können Projekte mit Schallschutzmaßnahmen aber trotzdem im Rahmen des Programms berücksichtigt werden.

Der hohe Lärmpegel in Bildungseinrichtungen ist aus Sicht des SSW jedoch ein bauliches und ein pädagogisches Problem.
Auf der baulichen Ebene gibt es viele Möglichkeiten, für eine bessere Raumakustik zu sorgen. Darüber hinaus können die Lehrenden aber schon heute durch pädagogische Maßnahmen für mehr Ruhe sorgen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: auch wenn wir hier im Plenarsaal schallabsorbierende Decken haben, ist das Zwischengemurmel bei den Redebeiträgen noch nicht weniger nervig. Es geht also auch darum, wie wir uns verhalten, wie wir miteinander umgehen und wie viel Bewusstsein wir dafür haben, dass wir Geräusche erzeugen.
Es gibt vielfältige Beispiele für pädagogische Maßnahmen. In Dänemark gibt es so genannte Lärmampeln, die den Schülerinnen und Schülern ein Farbsignal geben, wenn sie zu laut werden. Die Lärmampeln sorgen also schon frühzeitig dafür, dass Kinder dazu erzogen werden, leiser zu sein. Dies ist aber nur ein Beispiel für Prävention vor Lärm, darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten, durch Verhaltenstrainings für mehr Ruhe zu sorgen. Langsames Sprechen, auf Sichtkontakt achten und Trainings zur Verbesserung des Sozialverhaltens wären in diesem Rahmen zu nennen.
Aus Sicht des SSW ist zu begrüßen, dass das Thema Lärmschutz mit dem Antrag der Grünen heute auf der Tagesordnung steht. Es kann aber nicht alleine darum gehen, Schall durch die Förderung baulicher Maßnahmen zu schlucken, sondern Schall muss auch durch pädagogische Maßnahmen reduziert werden.

Und nun zum Berichtsantrag der FDP. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in verschiedenen Gesetzen ausdrücklich gefordert und wird zunehmend auch im öffentlichen Raum umgesetzt. Trotzdem gibt es nach wie vor viele Bereiche, wo Menschen mit Behinderung nicht ohne fremde Hilfe zum Beispiel öffentliche Transportmittel nutzen oder Gebäude betreten können. Ein Beispiel besonderer Art ist der Flensburger Bahnhof, der Menschen mit Einschränkungen unterschiedlichster Art zum reinen Spießroutenlauf zwingt, wenn sie einen Zug besteigen wollen.

Der SSW sieht daher sehr positiv, dass die Herstellung von Barrierefreiheit als eigenständiger Fördertatbestand im Konjunkturprogramm festgelegt wurde. Wie man aus dem Bericht ersehen kann, haben die Kommunen diesen Fördertatbestand in unterschiedlichsten Anträgen aufgegriffen, um für eine Verbesserung der Barrierefreiheit in den kommunalen Einrichtungen zu sorgen. Der SSW begrüßt, dass die Kommunen erkannt haben, dass wir es uns nicht leisten können, Menschen aufgrund ihrer Behinderung von einem Teil des öffentlichen Lebens auszuschließen. Wir freuen uns auf die ausführliche Debatte zu diesem Thema in den zuständigen Ausschüssen.

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