Tale · 30.09.2022 Kontrollinstrumente in Schlachtereien verbessern

„Das, was in Flintbek geschehen ist, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Doch wie bei den meisten rechtlichen Verstößen, geschieht so etwas nicht in aller Öffentlichkeit sondern im Verborgenen. Wie also hätte das Kreisveterinäramt hiervon Kenntnis erlangen sollen, wenn nicht durch heimliche Aufnahmen.“

Christian Dirschauer zu TOP 30 - Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren erfassen (Drs. 20/242)

Es waren grausame und schreckliche Bilder und Beschreibungen, die wir den Medien entnehmen konnten, wie Tiere in einem Schlachthof in Flintbek misshandelt und nicht rechtskonform geschlachtet wurden. Schlachtfallen, die die Tiere nicht ordentlich fixieren, ein unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsgeräten, der zu Fehlbetäubungen führte und minutenlange Todeskämpfe von Rindern sind auf den Videos zu sehen. Ein Film, den Tierschützer mit versteckter Kamera aufgenommen haben, dokumentiert diese Grausamkeiten. Das sind Bilder und Handlungen, die wir nicht sehen wollen bzw. nicht passieren dürfen und daher ist es richtig, dass gegen solche Verstöße mit aller Härte vorgegangen wird.
Nachdem das zuständige Kreisveterinäramt Ausschnitte des Films gesehen hat, wurde umgehend eingeschritten und der Betrieb wurde versiegelt. Es finden dort keine weiteren Schlachtungen statt. Die Frage der betrieblichen Zulassung steht noch im Raum.
Es stellt sich also die Frage: warum konnte es überhaupt soweit kommen und warum bedarf es erst eines Videos der Soko Tierschutz, bis solche eklatanten Verstöße geahndet werden? Wo war die zuständige Behörde und warum wurde nicht vorher eingegriffen? Fragen, die wir der zuständigen Behörde im Ausschuss bisher nicht stellen konnten. Den Medien konnten wir entnehmen, dass das Kreisveterinäramt dort regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Demnach wurde der Betrieb in den letzten zwei Jahren elf Mal kontrolliert. Überwiegend ging es dabei um Hygiene- und Lebensmittelkontrollen. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wurden bei den Kontrollen nicht festgestellt. 
Es ist klar, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht bei jeder einzelnen Schlachtung dabei sein können, um Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu unterbinden.
Aus Sicht des SSW haben wir es in diesem Fall zudem mit verschiedenen Sachverhalten zu tun. Schlachtgitter, die nicht ordnungsgemäß die Tiere fixieren; hier sollte davon ausgegangen werden, dass so etwas regelmäßig kontrolliert wird. Der Umgang mit Bolzenschußgeräten, bis hin zur Tötung, das heißt der gesamte Schlachtvorgang, kann nicht ständig und bei jedem Tier überwacht werden. Es gibt Fachpersonal mit Sachkundenachweis und entsprechend ist erstmal davon auszugehen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. 
Das, was in Flintbek geschehen ist, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Doch wie bei den meisten rechtlichen Verstößen, geschieht so etwas nicht in aller Öffentlichkeit sondern im Verborgenen. Wie also hätte das Kreisveterinäramt hiervon Kenntnis erlangen sollen, wenn nicht durch heimliche Aufnahmen. Derartige Überwachungsmaßnahmen sind für die behördliche Arbeit und Kontrollen, aber schlicht weg nicht erlaubt. Es stellt sich daher grundlegend die Frage, ob und wie solche Vorfälle künftig kontrolliert und unterbunden werden können. 
Im zuständigen Ausschuss haben wir uns bereits mit dem Thema befasst. Dabei wurde unserer Auffassung nach deutlich, dass es möglicherweise auch gewisse Unklarheiten bei den Meldeketten und Zuständigkeiten gibt. Wie greifen die Kontrollsysteme ineinander, wann ist die Fachaufsicht zu informieren? 
Inwieweit die oberste Fachaufsicht die tierschutzrechtlichen Verstöße hätte verhindern können oder sie Rückschlüsse aus den Kontrollberichten dahingehend hätten ziehen können, lasse ich einmal dahingestellt. 
Angesichts der personellen Situation bei den Veterinärämtern und der sich daraus ergebenen Kontrolldichte, ist es unserer Auffassung nach durchaus überlegenswert auch über neue Strukturen nachzudenken. 
Aber wie heißt es immer, nicht über Andere reden, sondern miteinander reden. Daher schlagen wir Ausschussüberweisung vor, damit wir uns im Rahmen einer mündlichen Anhörung ein genaueres Bild über den Sachverhalt machen können. Zudem können wir erfragen, wie die Praktiker vor Ort den Vorschlag des Ministers bewerten, eine Landesbehörde mit Spezialthemen einzurichten, um beispielsweise die Überwachungstätigkeiten sowie Kontrollinstrumente zu verbessern und um die kommunalen Behörden zu entlasten. 

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