Tale · 31.05.2001 Landes-Vergabegesetz

Ziel unserer Gesetzesinitiative ist es, einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu gewährleisten. Derzeit ist es so, dass vor allem die Unternehmen, die niedrigere Tarife zahlen erhebliche Wettbewerbsvorteile genießen. In einem zusammenwachsenden Europa, aber auch bei einem teilweise extremen Tarifgefälle innerhalb Deutschlands führt dies dazu, dass es zu einem ruinösen Wettbewerb kommt.

Wir wollen nicht den Wettbewerb aushöhlen, deshalb haben wir im § 2 unseres Gesetzentwurfes auch noch einmal deutlich formuliert, dass die Auftragsvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich per Ausschreibung erfolgen soll. Worum es uns geht ist, dass wenn Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge stehen, alle Unternehmen unter den gleichen Bedingungen konkurrieren sollen. Dies deckt sich gerade auch mit den Wünschen, die zum Beispiel vom Baugewerbe kürzlich in einer Anhörung hier im Landtag formuliert wurden. Die Bauunternehmen wollen keine Privilegien, aber sie wollen Chancengleichheit. Diese Chancengleichheit wollen wir mit unserem Gesetzentwurf herstellen.

Darüber hinaus wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen zu erhalten. Wir meinen, dass der Gesetzgeber auf jeden Fall bei öffentlichen Aufträgen sichern muss, dass diese nicht an Bewerber vergeben werden, die beispielsweise durch Lohn-Dumping oder auch nur durch Sondertarife billiger sind. Deshalb ist ein zentraler Punkt unseres Gesetzentwurfes die Tarifbindung. Es soll der Tarif gelten, der vor Ort als ortsüblich angesehen wird. Somit würden beispielsweise die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Lübecker Raum wieder auf gleicher Ebene konkurrieren.

Wir wollen, dass in- und ausländische Firmen und Unternehmen mit verschiedenen Tarifen am Ort der Leistungserstellung zu den gleichen Bedingungen konkurrieren - erst dann ist wirklicher fairer Wettbewerb unter den Unternehmen möglich.

Wir haben in unserem Gesetzentwurf festgeschrieben, dass öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden sollen, die nachweisen, dass sie ihre Steuern ordnungsgemäß abführen und dass sie die fälligen Beiträge zu den Systemen der sozialen Sicherheit entrichtet haben. Ausländische Unternehmen müssen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einschließlich einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. In der Vergangenheit hat es öfter Fälle gegeben, dass sich nicht alle Unternehmen im Nachhinein an diese Spielregeln gehalten haben. Wir wollen, dass die Unternehmen schon in der Phase des Wettbewerbs um Aufträge nachweisen, dass sie ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen. Die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen wird hiermit keine Probleme haben. Wir sehen diese Bestimmung im Übrigen auch als eine Maßnahme zur Eindämmung der Schwarzarbeit, die ja auch schon Thema dieser Landtagssitzung war.

Darüber hinaus haben wir in § 3, Absatz 2 festgelegt, dass in den politischen Gremien vor Ort verschiedene Standards festgeschrieben werden können. Ich betone den Konjunktiv „können“. Wir wollen, dass die politischen Gremien im Vorwege einer Ausschreibung an der Formulierung der Bedingungen beteiligt werden. Dies hat mit Sicherheit ein mehr an Demokratie und Beteiligung zur Folge und ist vor allem auch ein öffentliches Verfahren. Das bedeutet, dass die Meinungsbildung vor einer Ausschreibung in den Gremien für den Bürger wesentlich transparenter wird.

Es ist sicherlich denkbar, dass noch andere Kriterien festgeschrieben werden könnten. Ich denke dabei zum Beispiel an die geschlechtliche Gleichstellung oder auch an eine Pflicht zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Wir haben uns aber bei der Formulierung des Gesetzes strickt an das gehalten, was in der im Juli letzten Jahres vorgeschlagenen EU-Verordnung 2000/0212 festgeschrieben worden ist, um nicht im Nachhinein möglicherweise mit EU-Recht zu kollidieren. Diese EU-Verordnung befasst sich mit den Vergabekriterien für den Personenverkehr und gilt als maßgebliche Richtschnur für das Vergabewesen in allen Bereichen.

Wir glauben im Übrigen nicht, dass ein Vergabegesetz die öffentliche Auftragsvergabe erheblich verteuern würde. Wahrscheinlich wird das Preisniveau auf dem derzeitigen Stand bleiben. Aber selbst, wenn sich die Auftragsvergabe aufgrund von höheren Standards im Einzelfall verteuern würde, so erhält der Bürger ja auch eine bessere Leistung. Ein Vergabegesetz wird aber vor allem auch dazu beitragen, dass heimische Unternehmen wieder eine Chance im Wettbewerb haben und so auch die kommunale Ebene weiterhin die Möglichkeit hat, Steuern von diesen Unternehmen einnehmen zu können. Diese Möglichkeit droht derzeit nach und nach eingeschränkt zu werden, was die kommunalen Haushalte nachhaltig trifft.

Uns ist natürlich bekannt, dass es viele verschiedene Initiativen bezüglich von Vergabegesetzen gibt. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das Berliner Vergabegesetz des SPD/CDU-Senates, da es derzeit beklagt wird. Hintergrund der Klage ist aber nicht so sehr der Inhalt des Gesetzes an sich, sondern vielmehr die Frage, ob das Land Berlin mit den einzelnen Berliner Bezirken identisch ist und somit der Gesetzgeber eine Monopolstellung am Markt hat. Eine endgültige Entscheidung wird demnächst erwartet.

Auf jeden Fall gilt so etwas nicht für die einzelnen Flächenländer, die ja in rechtlich unabhängige Kreise und Kommunen aufgegliedert sind. Aus diesem Grunde gibt es im CSU regierten Bayern ein Bauaufträge-Vergabegesetz und in Thüringen ist ein Vergabegesetz von der SPD eingebracht worden. Die CSU will darüber hinaus durch den Bundesrat das Tarifvertragsgesetz dahingehend ändern, dass Unternehmen nur noch am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilnehmen können, wenn nach den am Ort der Auftragsausführung geltenden Tarifverträgen entlohnt wird. Hier schließt sich dann der Kreis.

Um die Liste der Initiatoren auf dem Gebiet des Vergabewesens zu komplettieren, möchte ich noch erwähnen, dass es ein Eckpunktepapier der CDU-Bundestagsfraktion gibt, das sich ebenfalls für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergabewesen ausspricht und dass die PDS-Fraktion im Bundestag einen Entschließungsantrag zugunsten eines Bundes-Vergabegesetzes eingebracht hat. In die gleiche Richtung zielt ein Vorstoß von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat. Allerdings muss man sagen, dass der dort kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf, milde gesprochen, etwas lieblos und dünn ist.

Wir wollen aber ein Landes-Vergabegesetz.

Erstens, weil dies mit Sicherheit schneller geht als auf Bundesebene, weil wir hier in der Vorarbeit wesentlich weiter sind und den Unternehmen und Arbeitnehmern möglichst schnell geholfen werden muss.

Zweitens, weil dann regionale Besonderheiten jederzeit berücksichtigt werden können und ein Landesgesetz auch eher dem Selbstverständnis eines Landesparlaments entspricht.
Und drittens, weil andere Länder ebenfalls schon Vorarbeiten geleistet haben und zu erwarten ist, dass diese auch auf eine Regelung in Landeskompetenz drängen werden, um schneller voran zu kommen.

Aus diesem Grunde fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, damit das Landes-Vergabegesetz uneingeschränkt für alle Bereiche gelten kann.

Letztendlich bleibt festzustellen:

Im gesamten Bundesgebiet gibt es eine politische Einigkeit, dass Vergabegesetze nötig sind.
Ein Vergabegesetz ist EU-konform und entspricht dem Wunsch der EU nach kontrolliertem Wettbewerb zu gleichen Bedingungen.

Durch das vorgeschlagene Gesetz wird echter fairer Wettbewerb erst ermöglicht und die kommunale Ebene am Entscheidungsprozeß beteiligt.

Und das Gesetz dient der Sicherung unserer heimischen Unternehmen und der Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein.

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