Tale · 25.09.2003 Landesministergesetz

In einer Zeit, wo jeden Tag über neue finanzielle Opfer für die Menschen im Lande diskutiert wird, ist es natürlich gerade zu katastrophal, dass ein ehemaliger Minister seine nicht geringen Versorgungsbezüge durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nochmals stark verbessern kann. Wie sollen wir eigentlich vor dem Hintergrund solcher Geschichten der Bevölkerung erklären, dass wir unbedingt eine Rentenreform brauchen, die das Renteneintrittsalter erhöhen und das Rentenniveau absenken wird?

Es steht mir nicht an, über die Beweggründe dieses ehemaligen Ministers zu urteilen. Problematisch ist aber, dass wir uns überhaupt solche Lücken im Ministergesetz erlaubt haben. Das ist öffentlich kaum zu vermitteln. An diesem Maßstab gemessen ist es ein Unding, dass der Landtag erst jetzt über die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgesetzes vom 16. März 2001 unterrichtet wurde. – Soll heißen, dass das Ministergesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechend angewandt wurde.

Das kann einfach nicht angehen. Auch wenn der damalige Finanzminister eine Entscheidung auf Bundesebene abwarten wollte, hätte zumindest der Finanzausschuss zeitnah informiert werden müssen. Selbstverständlich erwarten wir, dass so etwas in Zukunft nicht wieder passiert. Von daher unterstützt der SSW den entsprechenden Antrag der FDP.

Die Kritik der FDP über die Vorgehensweise von Finanzminister Stegner in dieser Frage, teilen wir aber nicht. Herr Stegner hat aus Sicht des SSW nicht nur schnell, sondern auch korrekt auf diesen Fall reagiert, indem er jetzt eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht hat. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Und genau darum geht es: Wir müssen das Ministergesetz ändern, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist dazu eine gute Grundlage. Mit diesem Entwurf wird die Überversorgung der Minister beendet und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers Genüge getan.

Bei aller Wertschätzung der Arbeit der Landesminister kann es eben nicht angehen, dass bei Ministern, die vorher Beamte waren, die Versorgung so berechnet wird, als ob sie während der gesamten Vordienstzeit als Beamte bereits Minister gewesen wären. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetzes 2000 stützt, so war es der Wille des Landesgesetzgebers, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt wieder dafür, dass sich die Pensionen für Minister in Grenzen halten.

In der Frage der Konsequenzen aus dem Urteil für ehemalige Ministerinnen und Minister begrüßt der SSW, dass die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass es bei „Altfällen“ keinen Anspruch auf Nachzahlung oder eine höhere Versorgung gibt.

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