Pressemeddelelse · 29.06.2011 Landesregierung kann Glücksspielgewinne für das Land nicht belegen

Der SSW kritisiert, dass die schwarz-gelbe Koalition den finanziellen Gewinn durch ihren Alleingang beim Glücksspielgesetz nicht beziffern kann. „Während der Glücksspielexperte der Landesregierung, Hans-Jörn Arp, gegenüber der Financial Times schon von Steuermehreinnahmen im hohen zweistelligen Millionenbereich schwärmt, kann der Finanzminister noch gar keine Zahlen nennen“, kritisiert der finanzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms.

Harms verweist auf die aktuelle Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage (Landtagsdrucksache 17/1590), aus der hervorgeht, dass nur ein geringer Teil des neuen Glücksspiels wirklich zu Steuermehreinnahmen des Landes führen würde. „Die meisten alten und neuen Aktivitäten im Glücksspielbereich werden vom Bund besteuert. Nur wenn Sportwetten online von einem Anbieter aus einem anderen EU-Land an Kunden mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein vertrieben werden oder wenn Wetten eines Anbieters aus dem Ausland von einem inländischen Unternehmen vermittelt werden, könnte unter bestimmten Bedingungen die Glücksspielabgabe an das Land anfallen. In allen anderen Fällen greifen andere steuerrechtliche Regelungen und Schleswig-Holstein hat nichts davon, außer dem vorauszusehenden Mehraufwand in Sucht- und Schuldnerberatungsstellen und neuen sozialen Problemen.

Unter diesen Bedingungen wäre es sogar unglücklich, wenn sich ein Glücks-spielanbieter in Scheswig-Holstein niederlässt, weil dann die Besteuerung gemäß dem Rennwett- und Lotteriegesetz des Bundes oder über die Umsatzsteuer erfolgt. Es bleibt also weiterhin schleierhaft, was Carstensen, Arp und Kubicki antreibt.

Das enorme Engagement von CDU und FDP für die bislang in Deutschland illegalen Glücksspiele ist sicherlich im Interesse der internationalen Glücksspielwirtschaft. Dass es auch ernsthaft im Interesse Schleswig-Holsteins ist, können die schwarze-gelben Glücksspiel-Guerilleros aber nicht belegen.“

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