Press release · 28.01.2010 Landtagswahlergebnis 2009: Nun muss das Verfassungsgericht Klarheit bringen

Zur heutigen Landtagsabstimmung über die Gültigkeit der Landtagswahl am 27. September 2009 erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:

"Die SSW-Landtagsabgeordneten werden sich bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Die Landeswahlleiterin hat das Landeswahlgesetz zwar korrekt angewendet, aber wir halten die angewandte gesetzliche Regelung zum Verhältnisausgleich nach wie vor für verfassungswidrig. Das letzte Wort hat daher das Landesverfassungsgericht, das bereits im Auftrag der Grünen und des SSW prüft, ob § 3 Absatz 5 Satz 3 Landeswahlgesetz die Zahl der Ausgleichsmandate begrenzen darf.

Diese Beschränkung ist nicht durch die Landesverfassung gedeckt und verletzt die Gleichwertigkeit aller Wählerstimmen, weil eine Stimme für eine Partei mit vielen Direktmandaten dadurch mehr Gewicht erhält als eine Stimme für eine andere Partei. Die Regelung des Landeswahlgesetzes steht zudem im Widerspruch zum demokratischen Gerechtigkeitsempfinden großer Teile der Bevölkerung, die zu Recht nicht nachvollziehen können, dass eine Minderheit von Stimmen zu einer Mehrheit der Mandate führen kann. Die Diskussion um diese Verzerrung des Wählerwillens ist auch nach der heutigen Abstimmung nicht beeendet. Deshalb hoffen wir, dass die Normenkontrolle durch das Landesverfassungsgericht möglichst bald Klarheit bringt.“


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