Tale · 25.04.2013 Lars Harms zu TOP 16 - Steuerhinterziehung bekämpfen- Steuergerechtigkeit fördern

Steuern sind nicht zum Hinterziehen da, sondern Steuern bilden das Fundament unseres heutigen Rechtsstaats. Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Staat und unserer Gesellschaft. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und diese Straftat muss auch verfolgt werden. Die Wirkung der Steuerhinterziehung ist komplex und weist viele Facetten auf. Um Steuerflüchtige abzufangen, müssen wir die Gesetzeslage und Praktiken anpassen und ausweiten. Nicht nur Schleswig-Holstein, sondern auch die gesamte Republik braucht eine bundesweite Steuerfahndung. Alles andere macht keinen Sinn. Damit ein einheitliches Vorgehen möglich ist, muss eine bundesweite Steuerfahndungsbehörde etabliert werden. Um Steuerhinterziehung zu bekämpfen, brauchen wir ein separates Instrument, das die entsprechenden Fachkräfte zusammenfasst. Die Fachkräfte sind ganz besonders wichtig, weil es sich hier um eine sich ständig weiterentwickelnde Materie handelt. Wir müssen den Steuerflüchtigen mit Schnelligkeit und Know-how entgegenwirken. Solange eine einheitliche Steuerfahndung nicht in Sicht ist, müssen wir aber zumindest Anreize schaffen, dass die Länder verstärkt Steuerfahnder einstellen können. Steuerfahndung macht nur Sinn, wenn sich alle gleichermaßen beteiligen. Deshalb müssen jetzt alle Bundesländer an einem Strang ziehen. Dafür sollte die Landesregierung werben.


Mehr noch, das Steuergerechtigkeitssystem sollte auch auf EU-Ebene sowie für Drittstaaten wie die Schweiz ausgeweitet werden. Der Fall Hoeneß, zeigt überdeutlich, wie verheerend das angestrebte Steuerbefreiungsabkommen mit der Schweiz gewesen wäre. Um eine umfassende Steuerfahndung möglich zu machen, brauchen wir ein europaweites Abkommen, das eine pauschale Informationsweitergabe regelt. Zur Informationsweitergabe gehört auch die Möglichkeit des Ankaufs und der Auswertung von Steuerdaten, den sogenannten Steuersünder-CDs. Diese Daten können dem Fiskus sehr viel Kapital einbringen. Dass diese Methode eine gute Option darstellt, bestätigt die erhöhte Anzahl von Selbstanzeigen. Seit 2010 sind 824 Selbstanzeigen in Schleswig-Holstein eingegangen, von denen bereits mehr als die Hälfte ausgewertet wurden. Die Steuereinnahmen, die das Land dadurch erzielt, belaufen sich auf drei-stellige Millionenbeträge.

Durch die Auswertung von Steuersünder-CDs kommt das Geld dorthin zurück, wo es ordnungsgemäß auch hingehört.
Diese Auswertungen wirken natürlich nicht nur per se in Bezug auf den Steuerzahler, sondern auch für Banken, die unter anderem das so-genannte „dividendenstripping“ betreiben. Hierbei handelt es sich um jene Banken, die auf unterschiedlichste Weise wiederholt vorsätzlich gegen Steuergesetze verstoßen. Das Verhalten von Banken, die die Kooperation mit den Steuerbehörden nachdrücklich verweigern, muss geahndet werden.
Das gleiche gilt für Banken, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.
Das gilt auch für Steuerhinterziehung, die im Ausland organisiert und durchgeführt wurde. Die Gesetzeslage sieht hier eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Dies muss hier auch zur Anwendung kommen.
Die Banken bilden bezüglich der Steuerhinterziehung in vieler Hinsicht einen Multiplikator. Wie bei einer Krankheit, ist es oftmals einfacher den Krankheitsüberbringer zu unterbinden, als die Krankheit an sich zu bekämpfen.

Für den SSW ist Steuergerechtigkeit unmissverständlich mit dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verknüpft. Das heißt, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Tatsächlich ist es so, dass diejenigen, die etwas auf der hohen Kante haben, sich in irgendwelche Steuerschlupflöcher verabschieden können. Diejenigen, die am Monatsanfang die Lohnzahlung auf das eigene Konto erwarten, von denen werden die Steuern automatisch eingezogen. Das ist ein klares Ungleichgewicht. Und deshalb dürfen wir Steuerflüchtige nicht länger ziehen lassen.

Wir müssen Steuerhinterziehung nicht länger nur mit Abschreckung entgegenwirken, sondern sie nachhaltig verhindern. Diesem Ziel dient unser Antrag.

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