Speech · 20.07.2017 Mehr Willen zur schnelleren Planung

Flemming Meyer zu TOP 8 - Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen

Flemming Meyer: „Es gibt genügend Möglichkeiten, die Planungen zu beschleunigen. Man muss nur den ehrlichen Willen dazu haben.“

Deutschland hat ein Riesen-Problem: einen enormen Infrastruktur-Ersatzbedarf. Und das bundesweit. Das Problem ist so groß, dass wir inzwischen massive Probleme bei der Mobilität bekommen: Speditionen können Termine nicht mehr einhalten, Pendler verlieren Lebenszeit und Urlauber sind genervt. Man könnte meinen: Gefahr erkannt – Gefahr bekannt! Doch eine Behebung dieser Probleme ist nicht in Sicht, wie uns wieder schmerzlich bei der Planung für die Trasse der A 20 in Schleswig-Holstein vor Augen geführt wurde. Vor dem Bau einer Autobahnbrücke, einer neuen Zufahrt oder eben der Weiterführung der Trasse steht nämlich die Planung. Und genau hier erweisen sich die komplizierten Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland als ein Hemmschuh. Wir fordern darum: die Planung muss vereinfacht werden. Das kann unseres Erachtens geschehen, ohne dass Beteiligungsrechte zurückgeschnitten oder sachliche Belange vernachlässigt werden. 

Ich bin davon überzeugt, dass es zur Beschleunigung des Verfahrens kommt, wenn die Bürger und auch Interessengruppen frühzeitig an Planungsverfahren beteiligt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine frühzeitige Einbindung, bereits zu dem Zeitpunkt, wenn es um die grundsätzliche Entscheidung geht – ähnlich wie es in Dänemark gehandhabt wird. Erst den Konsens finden und dann auf dieser Grundlage zu planen, erscheint mir der beste Weg zu sein. Dänemark geht diesen Weg. Zugegeben ist man in der dänischen Gesellschaft sowieso mehr auf Konsens ausgerichtet als bei uns. Die Infrastrukturprojekte wie die Autobahn nach Sonderburg zeigen aber, dass man etwas schnell umsetzen kann, wenn die Menschen das Projekt gutheißen. Zwischen Planung und dem ersten Auto auf der Autobahn müssen eben nicht unbedingt Jahrzehnte liegen; das Vorhaben der Autobahn nach Sonderburg wurde in gut fünf Jahren abgewickelt. Und das alles entspricht auch europäischen Recht. Es geht also viel schneller als bei uns!

Unser Vorschlag ist deshalb, dass wir uns stark an Dänemark orientieren. Nach der Idee für ein Infrastrukturprojekt muss eine Planung erfolgen und sich ein Beteiligungsverfahren anschließen. Wenn man die grundsätzliche Entscheidung für ein Projekt getroffen hat, dann muss die Planungsgrundlage unantastbar sein. Das heißt, die Grundsatzentscheidung muss stehen und ähnlich wie in Dänemark Gesetzeskraft haben. Es geht dann nicht mehr um das ob, sondern nur noch um das wie. Nachdem das Projekt also feststeht, muss die weitere Beteiligung der Bürger und Verbände dann nur noch dazu genutzt werden, das schon feststehende Projekt so schonend wie möglich umzusetzen.

Eine Blockade des Gesamtprojektes wäre dann nicht mehr möglich. Eine solche Vorgehensweise würde wahrscheinlich sogar dazu führen, dass die Verwaltungsgerichte stark entlastet würden.

Ein anderes Nadelöhr ist die Kompetenzaufteilung. Raumordnung und Planfeststellung liegen in den seltensten Fällen in einer Hand. Immer noch geht sehr viel Zeit für die Koordinierung der unterschiedlichen Planungsebenen drauf. Nicht nur die Fachleute fordern darum seit Jahren eine Reform der Planungskompetenzen. Diese Aufgabe müssen wir endlich ernsthaft angehen. Planung aus einer Hand ist in Deutschland aber derzeit nicht möglich. Projektmanager werden bei vielen Infrastrukturmaßnahmen erst nach Abschluss der Planung tätig; wenn also die meisten Untiefen schon umsegelt sind. Auch hier fordern wir auch hier eine Nachbesserung.

Hier besteht sogar die Möglichkeit im Rahmen des heutigen Planungsrechtes zu einer schnelleren Bearbeitung und Umsetzung von Projekten zu kommen. Das hat auch schon Verkehrsminister Dobrindt erkannt, mit dem wir in dieser Frage einig sind. Es gibt also genügend Möglichkeiten, die Planungen zu beschleunigen. Man muss nur den ehrlichen Willen dazu haben. Wir haben den Willen dazu und bitten um Überweisung unseres Antrages in den Wirtschaftsausschuss.

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