Pressemeddelelse · 09.03.2006 Minderheiten ins Grundgesetz: Schleswig-Holstein hat besondere Verpflichtung

Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich bei der kommenden Änderung des Grundgesetzes für die Berücksichtigung der nationalen Minderheiten einzusetzen. „Gerade Schleswig-Holstein als Heimatland von drei der vier Minderheiten in Deutschland hat eine besondere Verpflichtung, sich für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten stark zu machen“, sagt die Vorsitzende des SSW im Landtag Anke Spoorendonk. Sie hat deshalb für die März-Tagung des Landtags einen entsprechenden Antrag eingebracht.

„Der Bundestag und die Bundesregierung müssen endlich ihren Teil der Verantwortung für die Minderheiten in Deutschland annehmen. Da das Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform ohnehin geändert werden muss, besteht jetzt die Gelegenheit, den Schutz und die Förderung der Minderheiten in unsere Bundesverfassung aufzunehmen. Der Rat der vier anerkannten Minderheiten hat angeregt, die autochtonen nationalen Minderheiten in Deutschland im Zusammenhang mit der Aufnahme eines neuen ’Staatszieles Kultur’ zu berücksichtigen. Diesen Vorschlag muss unsere Landesregierung aktiv unterstützen“, fordert Anke Spoorendonk.

„Gerade Schleswig-Holstein als Heimatland von Sinti und Roma, der Friesen und der dänischen Minderheit hat eine besondere Verpflichtung, sich für die Minderheiten einzusetzen. Dieses wäre nur eine konsequente Fortsetzung der positiven Minderheitenpolitik, die Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten verkörpert und gelebt hat. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie ihren Einfluss auf Bundesebene nutzt und die Forderung der vier Minderheiten unterstützt.“


Hintergrund

Die vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland – die Dänen Friesen, Sorben sowie die Sinti und Roma – arbeiten seit Jahren dafür, dass der Schutz und die Förderung der vier Minderheiten im Grundgesetz verankert werden. Bislang finden Minderheiten lediglich regional in den Landesverfassungen von Schleswig-Holstein [Dänen, Friesen], Niedersachsen [Friesen], Brandenburg [Sorben] und Sachsen [Sorben] und Erwähnung.

Auf Bundesebene hat vor allem die CDU wiederholt die Aufnahme ins Grundgesetz verhindert. Sie hat darauf verwiesen, dass ein solcher Minderheitenschutz auf europäischer Ebene verankert werden müsse. Dieses Ansinnen ist aber spätestens im Rahmen des Europäischen Verfassungskonvents gescheitert. Länder wie Frankreich und Griechenland, die ihre nationalen Minderheiten allgemein nicht anerkennen wollen, verhinderten einen entsprechenden Passus im Entwurf für eine EU-Verfassung.


Den SSW-Antrag finden Sie als pdf-Datei in der Landtags-Infothek: Drucksache 16/643

 

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