Tale · 29.05.2008 Nachmeldeforderung der Europäischen Kommission für die Vogelschutzgebiete „Eiderstedt“ und „Eider-Treene-Sorge-Niederung“


Was wir in den letzten Jahren auf Eiderstedt erleben konnten, war ein Taktieren zwischen zwei Extremen, ohne dass man aber wirklich an Lösungen gedacht hat. Auf der einen Seite wollte die damalige rot-grüne Landesregierung ein viel zu großes Gebiet als Vogelschutzgebiet ausweisen, obwohl die EU-Kommission schon 2003 deutlich gemacht hatte, dass für sie als Referenzgröße die IBA-Liste von 2002 die Grundlage bilden sollte. Das heißt, die EU ist von zirka 10.000 Hektar ausgegangen. Mehr hat sie nicht verlangt. Forderungen von 20.000, 25.000 und mehr Hektar, waren deshalb völlig an der Realität vorbei.

Allerdings verhielt es sich mit der Ausweisungspraxis der jetzigen Landesregierung genauso. Nur rund 2.800 Hektar auszuweisen, war natürlich angesichts der EU-Forderungen ebenfalls ein Fehler und es war klar, dass die EU Nachmeldungen verlangen würde. Und so ist es nun ja auch gekommen. Mit mehr Mut hätte man schon vor Jahren ein Gebiet von einer vernünftigen Größe ausweisen können und hätte sich dann um die konkrete Umsetzung von Schutzmaßnahmen und deren Finanzierung kümmern können. Stattdessen hat auch die jetzige Landesregierung den Eiderstedtern mit ihrer Ausweisungspraxis nicht geholfen, sondern eher geschadet. Denn bis heute wissen die Betroffenen vor Ort nicht, was auf sie zukommt und wie ihnen möglicherweise geholfen werden kann.

Ob nun die insgesamt 7.000 Hektar Fläche auf Eiderstedt ausreichen werden, wird die nächste Zeit zeigen. Aber der Umweltminister hat ja schon in seiner Pressemitteilung vom 13. Mai zu Eiderstedt gesagt, dass Flächenänderungen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen möglich sind. So wird schon gleich weiteren Fehlern in der Flächenausweisung vorgebeugt.

Viel wichtiger als die eigentlichen Flächenausweisungen ist aber, was auf diesen Flächen in Zukunft passieren wird. Wird es ein Flurbereinigungsverfahren geben, damit stark betroffene Betriebe möglicherweise aussiedeln können? Wird es spezielle Naturschutzprogramme für diese Gebiete geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin bestehen können und gleichzeitig der Natur geholfen wird? Über solche Fragen schweigt sich das Ministerium aus. Bei Natura-2000-Gebieten geht es nicht nur um die reine Ausweisung von Flächen, sondern insbesondere darum, diese Flächen auch weiter zu entwickeln. Hier gibt es aber immer noch erhebliche Defizite, weil sowohl die Landesregierung als auch die Vertreter der Landwirte vor Ort, die Notwendigkeit von konkreten Planungen nie wahr haben wollten. Man begab sich in eine Abwehrhaltung, ohne sozusagen eine zweite Deichlinie aufzubauen. Die Frage: „Was geschieht, wenn die Fläche größer wird?“ durfte nicht gestellt werden. Und jetzt stehen wir deshalb vor einem Scherbenhaufen, den die Landesregierung so schnell wie möglich auffegen muss.

Der Antrag der Grünen hat fünf Punkte, die wir differenziert sehen beziehungsweise im Ausschuss hinterfragen wollen. Die im ersten Punkt genannte Dauergrünlandverordnung beziehungsweise die in Punkt 4 genannte Verordnung sind möglicherweise gar nicht mehr notwendig, da wir im Landesnaturschutzgesetz ja jetzt einen Natura-2000-Paragraphen eingebaut haben, der den Schutz dieser Flächen eigentlich sicherstellen soll.
In Punkt 2 wird auf das Wassermanagement in diesen Flächen eingegangen. Dieses Wassermanagement hat nicht nur eine Naturschutzaufgabe, sondern dient eben auch der Landwirtschaft und der allgemeinen Entwässerung der Flächen. Die Wasserstände sind dabei nicht statisch, sondern immer in Bewegung und wenn man diese inhaltlich bewerten will, dann darf man dieses nicht nur eindimensional tun. Wir haben derzeit keinen Zweifel daran, dass das Wassermanagement gut ist. Im Übrigen muss mir einmal jemand erklären, was die in der Antragsbegründung aufgeführten Bisams mit Vogelschutz zu tun haben. Aber das nur nebenbei, sonst bekommen wir noch eine ganz andere Diskussion.

Dass die in Punkt drei genannten Knallkanonen nicht nur positiv gesehen werden, ist uns allen klar. Wenn ich aber einen generellen Verzicht fordere, brauche ich Alternativen. In einer Kleinen Anfrage habe ich die Landesregierung kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass das EU-Land Schweden Direktzahlungen für Gänsefraßschäden leistet, obwohl es immer hieß, dies sei nicht EU-Rechts-konform. Die Landesregierung will aber anscheinend noch nicht einmal prüfen, ob den Landwirten durch eine ähnliche Maßnahme hier bei uns wieder geholfen werden kann. Das können wir als SSW nicht akzeptieren.

Letztendlich bleibt nur das über, was die Grünen in ihrem letzten Punkt aufführen: Es müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden und – ich füge hinzu – mit Finanzmitteln unterfüttert werden.

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