Tale · 14.12.2011 Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Mag sein, dass der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein immer kontroverse Debatten auslösen wird, der parteipolitische Popanz, den die FDP schon vor der Landtagswahl 2009 aufgebaut hatte – Denkmalschutz als massive Wachstumsbremse – war dennoch unerträglich und am Thema vorbei. Gerade im Denkmalschutz ist es notwendig, eine Balance zwischen der Erhaltung des Alten und der modernen Nutzung zu schaffen. Die regierungstragenden Fraktionen haben es aber mit ihrem Ursprungsentwurf in kürzester Zeit geschafft, den gesamten Denkmalschutz gegen sich aufzubringen. Dabei ging es anscheinend nicht nur um eine Liberalisierung, sondern vor allem um eine Schwächung des Denkmalschutzes. Wirtschaftliche Interessen wurden über unser kulturelles Gedächtnis gestellt. Man braucht sich nur noch einmal die mündliche Anhörung in Erinnerung rufen: selten kommt es vor, dass ein Gesetzentwurf von sämtlichen Fachleuten dermaßen auseinander genommen wird, wie dies bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fall war. Es ehrt den Kollegen Wengler, dass er darauf bei der Anhörung auch offen einging.

Denn zum Glück haben sich die zuständigen Sprecher von CDU und FDP dann noch einmal zusammengesetzt und einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Kinken des Ursprungsgesetzes abmildert. Das legt ihnen der SSW nicht zu Last, im Gegenteil. Trotzdem bleiben wir dabei, dass auch mit dem verbesserten Entwurf kein zukunftstaugliches Gesetz entstanden ist. Wir finden es gut, dass es nunmehr eine Übergangsregelung für Garten- und Parkanlagen geben wird. Das grundsätzliche Problem der Unterschutzstellung dieser Art von Denkmälern wird damit aber nicht gelöst. Wenn aber im neuen Entwurf – statt von einer Jahreszahl auszugehen – darauf verwiesen wird, dass es bei Baudenkmälern, die jünger als 65 Jahre sind, eines „zweiten Blickes“ der obersten Denkmalschutzbehörde bedarf, dann ist das nichts als weiße Salbe. Der gefundene Kompromiss lässt sich fachlich nicht begründen – er ist, meine ich, der Preis, den die CDU für das Entgegenkommen der FDP zahlen musste. Das sollte dann auch so transportiert werden.

Die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember, die uns wohl alle als E-Mail erreicht hat, macht deutlich, dass es bei einem Punkt wohl eher zu einer Verschlimmbesserung kommen würde – es sei denn, es handelt sich um ein Versehen. Seit gestern wissen wir, dass dies der Fall ist – wenn ich denn alles richtig verstanden habe, füge ich einschränkend hinzu. Fakt ist, dass es nicht im Interesse des Landes sein kann, wenn der archäologische Denkmalschutz durch eine misslungene Neufassung des § 24 des Gesetzentwurfs massiv geschwächt wird. Es kann mit anderen Worten nicht sein, dass Strafbestände nur bei ungenehmigten Vergehen in Grabungsschutzgebieten vorliegen, denn das umfasst nur eine verschwindend kleine Fläche – das Wattenmeer und die Städte Flensburg und Schleswig, habe ich mir erzählen lassen. Soll heißen. Hier muss der „alte § 18“ wieder eingeführt werden, der alle ungenehmigten Nachgrabungen erfasst – Stichwort ist nicht zuletzt „Einsatz von Metalldetektoren“. Oder, um es einmal ganz platt auszudrücken: keiner von uns will, dass Schleswig-Holstein zum Eldorado der Ewiggestrigen wird, die auf der Suche nach Nazi-Koppelschlössern oder Hakenkreuzemblemen unser Land durchwühlen.

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