Speech · 28.04.2004 Neuorganisation des Verfassungsschutzes und Verfassungsschutzbericht 2003

Zuerst einmal möchte ich mich für den Bericht des Innenministeriums bedanken. Er ist äußerst aufschlussreich, obwohl er auch diesmal wieder nicht alle Beobachtungs­objekte und Ereignisse des Jahres 2003 beinhaltet wie in der Vorbemerkung erwähnt.

Es ist erfreulich zu lesen, dass die Aktivität sowohl bei den Rechtsextremisten als auch bei den Linksextremisten und den ausländischen Extremisten geringer ist als im Vorjahr. Gut ist auch, dass die Mitgliederentwicklung stagniert bzw. leicht rückläufig ist. Wir wollen hoffen, dass dies so weitergeht.

Den Antrag der CDU, der darauf gerichtet ist, einen norddeutschen Verfassungsschutz ins Leben zu rufen, hält der SSW jedoch für wenig sinnvoll. Wir bezweifeln, dass die Zusammen­legung des Verfassungsschutzes der norddeutschen Länder die Lösung der Probleme ist. Durch das NPD-Verbotsverfahren ist deutlich geworden, dass es Probleme bei den Zuständig­keiten und der Arbeit zwischen Bund und Ländern gibt. Unsere Zweifel bestehen dahingehend, dass diese Probleme durch einen norddeutschen Verfassungsschutz zu beheben sind. Es wird nur eine andere Ebene geschaffen.

Vielmehr sollte man sich, mit Blick auf den vorliegenden Bericht, fragen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Aufgaben des Landesverfassungsschutzes auf das Bundesamt für Verfassungs­schutz zu übertragen. Im Gegenzug müsste es aber weiterhin auf Länderebene Dependancen geben, um die Nähe vor Ort zu gewährleisten. Diese wären aber direkt dem Bundesamt unterstellt. Die Angst vor terroristischen Anschlägen, egal aus welcher Richtung, ist zwar groß, doch befinden sich laut Bericht zurzeit keine eindeutigen Anzeichen hierfür in Schleswig-Holstein.

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Landesregierungen und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder zu unterrichten. Es stellt sich angesichts dieser Aufgaben­stellung die Frage, ob es weiterhin sinnvoll ist, einen ländereigenen Verfassungs­schutz zu haben. Schon im März wagte das Bundesamt für Verfassungsschutz einen solchen Vorstoß mit Blick auf den islamistischen Terroris­mus. Der Vorschlag die Koordination der Terrorabwehr beim Bund anzusiedeln, stieß hier aber auf Gegenwehr einiger CDU- regierter Länder aus Furcht vor eventuellem Machtverlust.

Der SSW ist nicht dafür bekannt, Aufgaben an die Bundesebene abzugeben, gerade angesichts der laufenden Föderalismusdebatte, aber hier könnte es durchaus sinnvoll sein.

Voraussetzung für eine andere Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist jedoch, dass dabei generell die Aufgaben des Verfassungsschutzes erörtert werden. Es muss nämlich gleichzeitig mit einer möglichen neuen Zuständigkeit die bisherige Doppelarbeit und das Zuständigkeitsgerangel, die es zwischen Ländern und Bund gibt, vermieden werden. Dies gilt auch für mögliche Überschneidung bei der Polizeiarbeit. Es wäre somit bei einer Verfassungsschutzreform wichtig sich auch die Aufgabenzuständigkeit und -wahrnehmung genauer anzusehen, um dann über eine sinnvolle und richtige Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. Es muss eine kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit geben und eine Diskussion um die Notwendigkeit, Aufgaben und Befugnisse eines Inlandsgeheimdienstes.Auch die parlamentarische Kontrolle ist zu überdenken um diese besser, sinnvoller und effektiv zu platzieren.

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