Tale · 27.02.2008 Nichtraucherschutzgesetz verfassungskonform auslegen und anwenden


Wir haben im Gesetzesvollzug genau die Probleme, die ein konsequenter Nichtraucherschutz gar nicht hätte aufkommen lassen können. Die Gastwirte in unserem Land plagen sich mit der selbst geschaffenen Konkurrenz herum. Wir haben Wirte, die ihre Umsätze inzwischen nicht mehr zur Bank tragen müssen, weil sie einfach kaum noch Umsätze machen. Die Gäste bleiben ihnen weg. Der Grund ist in den meisten Fällen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu finden. Nebenan liegt ein größerer gastronomischer Betrieb, in dem ein Raucherraum das Rauchen ermöglicht. Die Gäste geben uns ihre Antwort auf ein Gesetz, dessen Intention nicht einmal der Gesetzgeber ernst nimmt: viele meiden die Kneipen, in denen sie nicht rauchen dürfen. Es gibt ja genügend Ausweichmöglichkeiten.

Der Staat hat in den Wettbewerb eingegriffen, indem er die großen Restaurants bevorzugt: sie können einen Raucherraum ausweisen und damit den Gästen den altbekannten Zustand anbieten. Der Gaststättenverband hat diese ungleiche Situation unter den Anbietern paradoxerweise durch seine Lobbypolitik selbst heraufbeschworen. Der von der Sozialministerin zunächst vorgelegte Gesetzesentwurf war deutlich und klar: im öffentlichen Raum darf nicht geraucht werden. Formulieren wir es positiv: im öffentlichen Raum wird konsequent der Nichtraucherschutz durchgeführt. Rauchen im privaten Kreis dagegen blieb unberührt. Der SSW hat diesen klaren, eindeutigen und für alle nachvollziehbaren Nichtraucherschutz unterstützt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Ich möchte sie trotzdem noch einmal vortragen: Erstens: Die Zahl derjenigen, die durch Passivrauchen belästigt werden, sinkt durch ein Rauchverbot im öffentlichen Raum dramatisch. Das gilt für Kellner, Serviererinnen und Köche gleichermaßen wie für die Gäste.

Zweitens: Eine eindeutige Regelung erleichtert den Ordnungsbehörden die Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Drittens: Ein konsequenter Nichtraucherschutz gewährleistet die gleichen Konkurrenzbedingungen für alle gastronomischen Anbieter. Es spielt weder eine Rolle, wie viele Quadratmeter eine Kneipe oder ein Restaurant hat, noch welche Art von Fest gerade veranstaltet wird. Viertens: Die konsequente Regelung ist unschlagbar in Sachen Gesundheitsschutz, denn allen Beteiligten wäre deutlich geworden, dass es die Politik ernst meint mit einem wirkungsvollen Nichtraucherschutz.

Bekanntermaßen konnte sich die Gastronomen Lobby beim Nichtraucherschutz durchsetzen. Viele Politiker der Großen Koalition knickten aus Angst vor unangenehmen Fragen im Wahlkreis vor der massiven Lobby der Gaststättenverbände ein und stimmten der Verwässerung des Nichtraucherschutzes zu. Nichts anderes ist die derzeitige Regelung, die nicht einmal acht Wochen Bestand hat.

Das Einknicken war ein Fehler! Wie falsch das war, zeigt jetzt die schizophrene Situation in unseren Gaststätten, wo die Großen systematisch den Kleinen die Gäste abspenstig machen. Von gleichen Konkurrenzbedingungen keine Rede. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Einzelne Gruppen kehren am Abend nun einmal nur dort ein, wo man den ganzen Abend ungestört zusammen sein kann. Kleine Kneipen ohne Raucherraum haben in diesem Wettbewerb keine Chance.

Der SSW hat davor gewarnt, den Gaststätten künstliche Wettbewerbsverzerrungen zuzumuten. Nun haben wir den Salat. Die Schlussfolgerung, die die Antrag stellende FDP-Fraktion zieht, ist allerdings falsch. Wir können nicht per Antrag zum Gesetzesverstoß auffordern. Nichts anderes verbirgt sich hinter der Formulierung der FDP, dass die Landesregierung Verstöße „tolerieren“ möge. Weiter würden mit dem Vorschlag der FDP neue Tatbestände geschaffen werden, die zwar Betriebe in denen Familienangehörige arbeiten, von Rauchauflagen befreit, aber dort wo ein Angestellter arbeitet, bleibt das Rauchen weiterhin verboten. Die Ungleichbehandlung würde sich also an anderer Stelle fortsetzen.

Trotzdem legt die FDP den Finger in die richtige Wunde, weshalb wir uns beim Antrag auch enthalten werden. Der vorliegende Antrag sollte für uns Anlass sein, das Nichtraucherschutzgesetz zu korrigieren. Und die beste Korrektur wäre, wenn man den Nichtraucherschutz einheitlich, transparent und für alle gleich umsetzt. Und das heißt ganz klar: im öffentlichen Raum - und damit auch in der gesamten Gastronomie - darf nicht geraucht werden. Damit wären alle Ungleichbehandlungen durch das Gesetz auf einem Schlag beseitigt, alle hätten die gleichen Bedingungen und die kleinen Gastronomen hätten wieder eine Chance.

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