Tale · 29.06.2011 NPD-Verbot

Das Grundgesetz räumt den Parteien einerseits eine zentrale Funktion ein, ermöglicht andererseits, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden können. Das aber nicht aufgrund verfassungsfeindlicher Äußerungen, Pamphlete oder Reden. Parteien können nur verboten werden, wenn sie geplant das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen.
Seit Gründung der Bundesrepublik war das zweimal der Fall. 1952 wurde die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten, weil sie als rechtsextreme Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollte, und vier Jahre später die KPD. Beide Verbotsverfahren boten den Demokraten in Deutschland die Gelegenheit, über das Prinzip der streitbaren bzw. wehrhaften Demokratie nachzudenken. Eine Demokratie muss sich ihren Feinden stellen, lautet vereinfacht gesagt, der Tenor dieser Debatte. Die Demokratie darf ihren Feinden nicht einfach den Mund verbieten, weil sie sich damit selbst abschafft, sondern muss sich mit ihnen auseinandersetzen.
So hat man es denn auch in den letzten 55 Jahren gehalten.
Man darf davon ausgehen, dass die menschenfeindliche Gedankenwelt dieser Parteien in Deutschland durchaus Anhänger hat: man werfe nur einen Blick in den Verfassungsschutzbericht. Zahlreiche rassistische und volksverhetzende Aussagen werden vom Verfassungsschutz registriert. Braune Funktionäre werden bei strafrechtlichen Taten allerdings auch streng bestraft. Die bestehenden Regelungen werden weit überwiegend konsequent angewendet und führen regelmäßig zu Verhaftungen und Strafen.
Ich denke, dass wir alle bereits - bei Bürgergesprächen oder Podiumsdiskussionen - mit offen ausländerfeindlichen Haltungen konfrontiert worden sind. Das nimmt nicht ab, sondern erlebt gegenwärtig eine nie gedachte Blüte. Demokratieforscher registrieren in Deutschland derzeit einen besorgniserregenden Anstieg von rassistischen und antidemokratischen Haltungen. Das hat unter anderem die Friedrich-Ebert-Stiftung in ihrer jüngsten Untersuchung mit dem Titel „Die Mitte in der Krise“ zweifelsfrei festgestellt. Viele Menschen sind durch die Folgen der Wirtschaftskrise nachhaltig erschüttert und haben Angst vor sozialem Abstieg. Jede fünfte Befragte könnte sich daher vorstellen, dass die Volksgemeinschaft von einem starken Führer zum Wohle aller gelenkt wird. Ausländer, Migranten und alles, was diffus als Nicht-Deutsch empfunden wird, hat nach Meinung der Befragten draußen vor zu bleiben, in der irrigen Annahme, dass es dann „uns“ – von der Ebert-Stiftung vorsorglich in Anführungszeichen gestellt - besser geht.
Diese Abwendung von einem demokratischen Konsens erscheint mir besorgniserregend: sozialdarwinistische Ideen haben sich in den Köpfen breit gemacht. Das alles erinnert sehr an Parolen des Drittens Reichs.
Gegen diese Einstellungen helfen weder Skandalisierungen noch Partei-Verbote. Bislang hat die Politik neben Überwachung, Solidaritätsbekundungen und einzelnen Projekten aber nur wenig auf die Beine gestellt. Die demokratischen Kräfte müssen viel stärker als bisher die Argumente der Rechtsradikalen offen aufgreifen und sich damit inhaltlich auseinander setzen. Sie müssen öffentlichkeitswirksam die Mythen über schmarotzende Ausländer mit Fakten widerlegen. Und sie müssen mehr Verständnis für die Sorgen entwickeln, die viele Bürgerinnen und Bürgern mit sozialen Problemen wie Arbeitslosigkeit und Hartz IV verbinden.
Die Politik muss sich ernsthaft und sachlich mit den vielen Erwachsenen auseinandersetzen, die für das Gedankengut der rechten Rattenfänger offen sind.
Darum spricht sich der SSW gegen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren aus, was eine Lösung des Problems lediglich vorgaukeln würde.

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