Speech · 13.07.2000 Oberflächenwasser-Entnahmeabgabe

Schleswig-Holstein steckt unbestritten in finanziellen Problemen. Um dieses Problem zu lösen gibt es zwei Möglichkeiten; sparen oder Einnahmen verbessern. Andere Möglichkeiten sehe ich derzeit nicht. Die geplante Oberflächenwasserentnahmeabgabe gehört zur zweiten Kategorie und dient fiskalischen Zwecken. Irrtümlich wurde die geplante Oberflächenwasserentnahmeabgabe mit ökologischen Kriterien in Verbindung gebracht - dieser Gedankengang liegt im ersten Moment auch nahe. Die Ziele die das Land mit der Oberflächenwasserentnahmeabgabe verfolgt, dienen zum einen der Entlastung des Haushalts und zum anderen sollen hierdurch ökologische Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Oberflächenwassers umgesetzt werden. Beides sind durchaus ehrenwerte Ziele und durch die Finanzierung von ökologischen Maßnahmen durch diese Abgabe wird der Landeshaushalt ebenfalls entlastet.
Es wird hier kein Verbrauch mit Abgaben belegt, sondern die Nutzung staatlichen Guts. Betroffen sind Betriebe, die jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen. Es geht hier um die Nutzung einer knappen natürlichen Ressource, die über das Maß des sogenannten Gemeingebrauchs hinaus geht.
Rein rechtlich ist hiergegen nichts einzuwenden. Pressemitteilungen zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe war zu entnehmen, dass es sich um Abzocke am Rande der Verfassung" handle. Was das Verfassungsrecht angeht, sehe ich nicht, dass es hier Probleme geben kann, da mehrere Bundesländer derzeit schon eine solche Abgabe erheben. Dass ein Land sich an den Vorbildern anderer Länder orientiert, ist auch nichts besonderes. Nebenbei gesagt, liegt Schleswig-Holstein mit einem Abgabesatz von 0,015 DM um das 2 bis 3-fache unter Abgabesätzen anderer Bundesländer.
Eine Frage die sich in dieser Angelegenheit immer wieder ergibt ist, ob die Oberflächenwasserentnahmeabgabe dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein belastet oder nicht.
Wir wissen, dass überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke diese Abgabe zahlen müssen. Nach der Mittelberechnung der Landesregierung nutzen die Kraftwerke eine Wassermenge in Höhe von 4,3 Mrd. m³/Jahr - daher meine ich, dass sie auch den Löwenanteil von über 90% der Abgabesumme zahlen sollten.
Da in anderen Bundesländern diese Abgabe erhoben wird und diese dort in eine Mischkalkulation der Energieversorgungskonzerne eingeflossen ist, gehe ich davon aus, dass sie in bezug auf diese Unternehmen nicht so schädlich ist, wie oft behauptet.
Gleichwohl muss man auch alle anderen Betriebe betrachten. Durch die Bagatellgrenze von 5.000 Mark/Jahr fällt manches Unternehmen durch das Raster und muss für die Benutzung von Oberflächenwasser auch nichts zahlen. Eine solche Bagatell- oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden und dieses begrüßt der SSW außerordentlich. Uns geht es darum, nicht die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe unverhältnismäßig zu belasten.
Es bleiben aber immer noch einige Unternehmen über, die die Oberflächenwasserentnahmeabgabe zahlen müssen. Wir wissen, um wie viele Betriebe es sich handelt und wir wissen zu welchen Branchen sie gehören. Was wir jedoch nicht wissen ist, inwiefern das einzelne Unternehmen belastet wird. Dies gilt es zu hinterfragen.
Wie hoch sind für die einzelnen betroffenen Unternehmen die Abgaben? Und wie wirkt sich das auf das Unternehmensergebnis aus? Dies sind Fragen, die man durchaus stellen kann, zumal es sich nur um wenige verbleibende Unternehmen handelt und diese Fragen so sicherlich auch schnell geklärt werden können. Wir haben noch keine letztendliche Gewissheit, ob die einzelnen Unternehmen wirklich elementar belastet werden oder nicht.
Um das Problem wirklich seriös zu behandeln, ist es notwendig diese Fragen noch einmal in einer Sitzung des Finanzausschusses in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Dies kann auch in einer für die Unternehmen anonymisierten Form geschehen.
Aber ich möchte abschließend noch einmal deutlich machen, dass die Landesregierung sich derzeit erst mit der Planung für eine Oberflächenwasserabgabe beschäftigt. Nichts anderes liegt uns bis heute vor. Zu nichts verpflichtende Planungen, die zudem im Vorwege öffentlich gemacht wurden, von vornherein abzulehnen, ist der falsche Weg. Daher beantragen wir die Überweisung des Antrags in den Finanzausschuss.

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