Speech · 10.09.2008 Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften

Um die CO2-Emissionen und die Klimaschutzziele des Landes und des Bundes umzusetzen, bedarf es großer Kraftanstrengungen. Das wissen wir. Wir kennen viele Lösungsansätze, um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Jedoch haben die vielen Klimaschutzdebatten immer wieder deutlich gemacht, dass die Umsetzung auf dem Papier leichter ist, als in der Realität. Wir dürfen aber nicht locker lassen und müssen immer wieder Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Die Umsetzung vieler vermeidlich kleiner Maßnahmen ist unterm Strich genauso wichtig, wie die großen Maßnahmen. Sie haben aber den Effekt, dass Erfolgserlebnisse eher zu verzeichnen sind.

Eine solche Maßnahme ist, aus Sicht des SSW, die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Der positive Effekt für den Klimaschutz ist unbestritten - die Umsetzung ist einfach und unkompliziert. Jedoch können wir nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden kann, da es bestehende Verträge gibt, an die sich das Land beziehungsweise die GMSH zu halten hat.

Die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren Energien für die Landesliegenschaften und die durch das Land genutzten Gebäude, ist ein richtiger Schritt und eine gute Investition im Sinne des Klimaschutzes. Damit können wir als Land ein Zeichen setzen und mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem zentralen Stromeinkauf hat die GMSH ein Instrument an der Hand, mit dem sie gegenüber den Stromanbietern entsprechend auftreten kann.
Wir unterstützen den Antrag der Grünen, denn wir sehen in der Selbstverpflichtung, für landesgenutzte Liegenschaften nur Angebote für zertifizierten Ökostrom einzuholen, einen wichtigen Schritt im Sinne des Klimaschutzes.

Vor wenigen Jahren, war die Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom noch umstritten. Doch die EU-Kommission und nachfolgende Urteile des europäischen Gerichtshofs haben entschieden, dass Ökostrom durchaus ein Kriterium im Vergabeverfahren sein darf. Damit hat die GMSH Planungssicherheit, wenn künftig Ökostrom ein Ausschreibungskriterium sein soll. Und das ist gut so, denn nach Auffassung des SSW gehört es zu einem modernen Vergabeverfahren, dass neben beispielsweise sozialen Aspekten auch Umweltkriterien herangezogen werden dürfen.

Wir unterstützen den Antrag der Grünen, würden aber gern im Ausschuss erörtern, wie sich die Energieeinsparungsmaßnahmen in den Landesliegenschaften in den letzten Jahren entwickelt haben und wo noch weitere Energieeinsparungspotentiale sind. Damit hätten wir eine Größenordnung, anhand der wir sehen können, wie bisherige Maßnahmen gegriffen haben und was das letztendlich auch an CO2-Einsparungen erbracht hat.

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