Lars Harms am Meer

Tale · 26.08.2020 Planungsrecht barrierefrei, flexibel und zukunftsfähig gestalten

„Das Planungsrecht wird den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und wir haben den Mut, auch mal Experimente zu wagen. Wir finden das gut!“

Lars Harms zu TOP 5 - Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 19/1952 & 19/2310)

Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken, die für die Bewertung des Gesetzesvorschlages grundlegend wichtig sind. Erstens, das Raumordnungsgesetz des Bundes und des Landes sehen auch weiterhin eine Auslegung in Papierform vor. Insbesondere in der Anfangsphase von Planungsaufstellungen wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Pläne in Verwaltungen einsehen zu können. Darüber hinaus werden aber jetzt auch die Unterlagen digital ausgelegt, so dass der Zugang in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert wird. Das, was bisher auf mehr oder weniger freiwilliger Basis neben dem eigentlichen Verfahren gemacht wurde, wird nun gesetzlicher Standard. Das gibt auch Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltungen.
Zweitens, Bürgerinnen und Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugang zu den digitalen Diensten der jeweiligen Behörden haben, haben auch weiterhin das Recht, auf andere Weise die Unterlagen einsehen zu können. Das ist in Artikel 14 unserer Landesverfassung geregelt. Dort ist steht, dass das Land einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu Behörden ermöglichen muss und dass niemand wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden darf. Und mit einer gewissen Genugtuung kann ich feststellen, dass der SSW dieses Recht in der damaligen Verfassungskommission eingebracht hat. 
Wir können also feststellen, dass niemand beim Zugang zu Informationen behindert wird und das vieles, was bisher galt, auch heute noch gilt. Das was jetzt eigentlich passiert ist, dass das Landesplanungsrecht in einigen Teilen der Realität angepasst wird. Es wird festgelegt, dass der digitale Zugang zu Planungsunterlagen nun auch zum Standard wird. Dies bedeutet ja nicht nur, dass wir uns den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, sondern vor allem, dass hier die Aufstellung von Plänen beschleunigt werden kann. Und das ist sicherlich im allgemeinen Interesse.
Die wirkliche Neuerung ist aber die Einführung einer Experimentierklausel. Insbesondere, wenn Kommunen gemeinsam planen, soll es im Einzelfall möglich sein, von den Planungsgrundlagen der Landesplanung abzuweichen. Es soll also etwas mehr Flexibilität geschaffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den Kommunen und der Landesplanung ein raumordnerischer Vertrag geschlossen wird. Dieses Instrument ersetzt nicht die Zielabweichungsverfahren, aber es kann bei einer gegenseitigen grundsätzlichen Einigkeit von kommunaler Ebene und Landesplanung, schneller zu einer Zielabweichung führen. Somit wird man hier schneller agieren können.
Und natürlich gibt es dabei die Befürchtung, dass diese Regelung zu noch mehr Baumaßnahmen führen könnte. Für uns gibt es aber vier Punkte, die dagegen sprechen. Erstens, gibt es einen Einigungszwang zwischen Land und Kommunen. Das heißt, es muss nicht genehmigt werden. Zweitens, sollten Kommunen sich gemeinsam auf einen Standort zum Beispiel für die wohnbauliche Entwicklung einigen und von beispielsweise 6 Kommunen 5 auf ihre Baurechte verzichten, dann würde das möglicherweise eine geringere Flächenversiegelung bedeuten. Und drittens, werden explizit auch Klimaschutzmaßnahmen in dieser Experimentierklausel genannt. Es kann also auch um Naturschutz, Landschaftsschutz und anderes gehen. Und zu guter Letzt als Viertes, können natürlich auch Bedingungen in einen raumordnerischen Vertrag vereinbart werden, die bei einer stärkeren Bebauung auch gleichzeitig eine Begrenzung von Baumaßnahmen oder gar eine Entsiegelung an anderer Stelle festlegen.
Sie sehen also, dass das Planungsrecht an einigen Stellen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wird, wir wieder ein wenig digitaler werden und wir den Mut haben, auch mal Experimente zu wagen. Wir finden das gut und deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

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