Tale · 11.12.2020 Planungssicherheit für unsere Tierheime

"Die Tierheime haben immer noch mit erheblichen Finanzierungsproblemen zu kämpfen und müssen den Löwenanteil immer noch aus Fördermitteln und insbesondere auch Spenden generieren."

Lars Harms zu TOP 22 - Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein (Drs. 19/2610)

Finanziell sind unsere Tierheime nicht gerade auf Rosen gebettet, das ist bekannt. Aus diesem Grund haben wir als SSW, bereits bei den Haushaltsberatungen für 2019 eine Erhöhung der Zuschüsse für Tierheime gefordert – für den Betrieb sowie für investive Maßnahmen. Mit Erfolg, denn seitdem bekommen unsere Tierheime für diese Maßnahmen mehr Landesmittel zur Verfügung gestellt. Damit haben sie Planungssicherheit gewonnen, was schon mal gut ist. Nichts destotrotz wissen wir, dass die Tierheime immer noch mit erheblichen Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben und sie den Löwenanteil immer noch aus Fördermitteln und insbesondere auch Spenden generieren müssen. Das ist eine Erkenntnis, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. 
Zudem stehen die Tierheime, gerade in diesem Jahr – wie viele andere auch – Corona bedingt vor dem Problem, dass sie kaum Spenden sammeln können, weil sie vor Ort keine entsprechenden Aktionen durchführen können oder dürfen. Damit fallen für sie wichtige und erhebliche Einnahmen weg. 
Das Land hat bereits im Frühjahr auf die aktuelle Lage reagiert und eine Förderrichtlinie geändert zur Überbrückung von Engpässen. Soll heißen, Tierheime, die aufgrund der aktuellen Lage in Not geraten, können so Fördermittel für Futter, Streu oder tierärztliche Behandlungen beantragen. Damit können sie zumindest vorläufig die Situation retten. Ohne Frage ist das für die Tierheime eine gute Hilfe. Es macht aber auch deutlich, wie verwundbar die finanzielle Situation der Tierheime ist. Auch das ist eine Erkenntnis, die wir zuletzt aus der Anhörung mitgenommen haben. 
Das Problem ist struktureller Natur. Die Kommunen, als zuständige Fundbehörde, sind für die Verwahrung von Fundsachen verpflichtet. Nach BGB §90a sind Tiere keine Sachen. Aber sie sind rechtlich wie Sachen zu behandeln. Nach dem Tierschutzgesetz sind Fundtiere ordnungsgemäß zu versorgen, unterzubringen und zu betreuen. Damit sind die Kommunen in der Pflicht. 
Diese Aufgaben haben die Kommunen, im vertraglichen Rahmen, an die Tierheime weitergegeben und entsprechende Vereinbarungen mit den privaten Trägern der Tierheime geschlossen. 
In der Richtlinie zur Verwahrung von Fundtieren von 1994 gibt es eine vier-Wochen-Pflicht für die ordnungsgemäße Betreuung von Fundtieren. Danach wird das Tier dem Tierheim überlassen. Wie wir wissen, ist die Richtlinie seit Ende 2013 außer Kraft, aber es wurde immer noch so gehandhabt.
Mittlerweile ist deutlich geworden, dass das bisherige System für die Tierheime und deren Träger finanziell nicht mehr tragbar ist. Aus der Anhörung wurde von Seiten der Tierheime beziehungsweise deren Träger der klare Wunsch nach einer neuen Richtlinie geäußert, die insbesondere einen längeren Zeitraum als 28 Tage vorsieht. Um es deutlich zu sagen, der SSW kann einer solchen Forderung durchaus folgen und mit dem vorliegenden Antrag unterstützen wir das auch. 
Die maximale Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate. In unserem Antrag verzichten wir auf die Nennung einer Frist zur Aufbewahrung. Wir lassen hier den Betroffenen und Experten Spielraum, um im Rahmen von Verhandlungen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. 
Klar sollte aber sein, dass wir dabei über einen Zeitraum von mehr als 28 Tagen sprechen, sonst wäre nichts für die Tierheime gewonnen. 
Wenn ich die gesamten politischen Initiativen und Verläufe seit 2018 hier im Parlament bezüglich der Tierheime anschaue, dann bin ich durchaus zuversichtlich, dass unser Antrag eine gute Grundlage bildet, um gemeinsam weitere Planungssicherheit für unsere Tierheime zu schaffen. Daher bitte ich um Unterstützung.

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