Tale · 26.05.2004 Planungsverfahren für TEN-Verkehrsprojekte

Dass Deutschland durch die EU-Osterweiterung noch größere Transitverkehrszahlen verzeichnen wird als bisher, wissen wir bereits heute. Daher scheint der Ansatz des CDU-Antrages durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, vereinfachte Planungsgesetzgebung für Verkehrsprojekte des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, wie die A20, zuzulassen, um den wachsenden Verkehrsbelastungen zu begegnen. Dies solle dann nach Auffassung der CDU entsprechend durchgeführt werden, wie es seinerzeit für "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" zugelassen wurde.

Unter dem Aspekt eines schnellen Aufbaus von Siedlungs- und Infrastruktur in den neuen Bundesländern wurden Anfang der 90er Jahre Planungsbeschleunigungsgesetze verabschiedet. Zwei davon möchte ich beispielhaft nennen.

Zum einen das Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege und das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.

Vordergründiges Ziel dieser Gesetze war es, die Voraussetzungen zu schaffen, um die neuen Bundesländer so schnell wie möglich an die alten Bundesländer anzuschließen und eine völlig marode regionale Infrastruktur auf Fordermann zu bringen. Das war die maßgebliche Intention einer solchen vereinfachten Planungsgesetzgebung.

Nun wissen wir seit längerem, dass dem Bundesverkehrsminister und seinen Länderkollegen durch den Wegfall der LKW-Maut ein erhebliches Finanzloch in die Verkehrsinfrastrukturplanung gerissen wurde. Dies bedauern wir alle sehr und wir haben den Verlust von Millionen Euro und insbesondere das mangelhafte Vorgehen des Bundesverkehrsministers in der ganzen Angelegenheit scharf kritisiert. Das hat nämlich zur Folge, dass wichtige Verkehrsprojekte im Land auf unbestimmte Zeit auf Eis liegen und dies schließt natürlich auch die TEN-Projekte mit ein. Das heißt, die Finanzierungsschwierigkeiten sind das Hauptproblem.

Doch nun stellt die CDU die Rettung, zumindest für die großen Europäischen Verkehrsprojekte, in Sicht. Es soll nämlich Geld gespart werden, indem die Planungsgesetzgebung vereinfacht wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Idee bei der Europäischen Kommission auf Gegenliebe stoßen wird.

Man stelle sich vor, von Seiten der EU werden die großen europäischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nach den TEN-Leitlinien auf- und ausgebaut, um bis 2010 eine weiträumige und hochwertige Verkehrsinfrastruktur schaffen zu können.

Auf der anderen Seite beschäftigen wir uns hier im Landtag immer wieder aufs Neue mit Umwelt- und Gesundheitsrichtlinien, die von der EU vorgegeben werden welche auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden sollen.

Ich gebe zu, dass Vorgaben wie z. B. UVP-Richtlinie, FFH-Richtlinie, EU-Vogelschutz-Richtlinie, Umgebungslärm-Richtlinie oder Luftschadstoff-Richtlinie sicherlich nicht dazu beitragen, Verkehrsplanungen zu beschleunigen. Aber sie haben ihre Berechtigung und sind Inhalt eines modernen Planungswesens. Einige dieser Richtlinien hat die CDU bekanntermaßen mit auf den Weg gebracht.

Und wenn nun von Seiten der EU derartige Richtlinien erlassen werden und diese auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass von Seiten der EU gewollt ist, gerade bei den TEN-Verkehrsprojekten auf diese Planungsinstrumentarien zu verzichten. Damit würden sie nicht nur ihre eigenen Vorgaben konterkarieren, sondern sie ad absurdum führen.

Die seinerzeitige Erschließung der neuen Bundesländer steht somit in keinem Zusammenhang mit der übergeordneten europäischen Gesetzgebung, deshalb ist der im Antrag unterstellte Zusammenhang auch nicht richtig.

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