Tale · 08.06.2016 Polizeibeauftragter heißt professionelles, unabhängiges Coaching für Bürger und Polizisten

Lars Harms zu TOP 3 - Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Antrag zum Polizeibeauftragten

„Wir vom SSW sind jedenfalls weiterhin davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein einen Polizeibeauftragten braucht!“

Die letzten Beratungen rund um das Thema Polizeibeauftragter haben bestätigt, dass unser Anliegen, die Qualität polizeilicher Arbeit durch eine unabhängige Begleitung zu weiter zu stärken, richtig war. Dabei geht es nicht nur um eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die Polizeibeamten, sondern auch um den Austausch  der Bürgerinnen und Bürger  mit der Polizei.  Auch hier wollen wir das Verhältnis durch diese neu geschaffene Stelle nachhaltig verbessern.  Dass von dieser Arbeit letztlich beide Seiten profitieren, steht außer Frage. Die Koalition hat jedenfalls nun den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um eine solche Arbeit für die Polizei sowie auch für die Bürger möglich zu machen. Es braucht natürlich etwas Zeit, ehe diese Arbeit letztendlich dann auch Früchte tragen kann. Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetz verankerte Berichtspflicht durchaus sinnvoll. Dieser soll in einen regelmäßigen Abstand von zwölf Monaten dem Parlament vorgelegt werden, jedoch erst ab dem zweiten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit. Denn schließlich braucht eine solche Stelle eine gewisse Vorlaufzeit. Eine Routine muss sich erst langsam einspielen. Soviel Ehrlichkeit und Realismus gehört auch dazu, um einer solchen Institution die Möglichkeit zu geben, sich zu festigen. Erst nach einer solchen Analyse der Tätigkeit, wird sich zeigen, ob die an die Polizeibeauftragte gestellten Erwartungen auch erfüllt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt mag jedenfalls einiges dafür sprechen. Im Innen- und Rechtsausschuss hat der Polizeibeauftragte aus Mainz  zu mindestens versichert, derzeit eine ganz ansehnliche Arbeitsauslastung zu haben. Es wird also wohl so sein, dass hier genug zu tun sein wird, über das dann auch berichtet werden soll.

Auch mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in der Ausbildungsstätte in Eutin, darf an dieser Stelle ruhig einmal gesagt werden, dass ein Polizeibeauftragter hier sicherlich eine gute Hilfestellung hätte leisten können. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, welche nach strengen rechtlichen Vorgaben ablaufen müssen, haben in diesem Fall jedenfalls nicht dazu geführt, den Betroffenen den Rahmen bieten zu können, den sie sich wahrscheinlich gewünscht hätten. Das Ziel ist und bleibt, Gesprächsmöglichkeiten zu bieten, ohne dass unmittelbar gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Es geht nicht darum, bei der Polizei oder den Bürgern Detektiv zu spielen. Sondern es geht um ein professionelles und unabhängiges Coaching – am liebsten bevor es zu gerichtlichen oder disziplinarischen Auseinandersetzungen kommt.

Ein solches Unterfangen kann nur funktionieren, wenn die Beauftragte letztendlich auch eine gewisse Unabhängigkeit bewahren kann. Ähnliches gilt etwa bei Beratungs- und Betreuungsangeboten für Frauen, Kindern- und Jugendliche oder bei der Bundeswehr. All diese Ansprechpartner kommen von außen und sind auch außerhalb des eigentlichen Apparates angesiedelt. Dieses Modell konnte sich in den letzten Jahrzehnten bewähren. 

Die vereinzelte Kritik in Bezug auf den Polizeibeauftragten haben wir als SSW wahrgenommen. Jedoch muss man einfach erkennen, dass es von der Politik auch einen gewissen Mut abverlangt, ein solches niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Denn schließlich ist die Aufgabenstellung keine ganz einfache. Emotionalität, persönliche Betroffenheit sowie arbeits- und soziale Sicherheiten werden wahrscheinlich keine unbedeutende Rolle spielen in Bezug auf den Arbeitsalltag der Beauftragten. Dabei geht es uns auch nicht um Bequemlichkeiten. Sondern dort wo der Schuh drückt, soll unkompliziert Abhilfe geschaffen werden können. 

Die Qualität polizeilicher Arbeit durch eine unabhängige Begleitung zu stärken, steht für uns an erster Stelle, das kann ich hier nur noch einmal betonen. Wir werden die Arbeit dieser neuen Stelle nicht nur aufmerksam parlamentarisch begleiten und evaluieren, sondern gegebenenfalls auch weiter optimieren, falls dies von Nöten sein sollte. Wir vom SSW sind jedenfalls weiterhin davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein einen Polizeibeauftragten braucht! 

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